EasyManuals Logo

Flyer GOROC User Manual

Flyer GOROC
Go to English
239 pages
To Next Page IconTo Next Page
To Next Page IconTo Next Page
To Previous Page IconTo Previous Page
To Previous Page IconTo Previous Page
Page #40 background imageLoading...
Page #40 background image
38
21. Bestimmungen zu Gewährleistung
und Garantie
1. Gewährleistung des Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewähr
-
leistungsansprüche gegenüber dem FLYER
Fachhändler zu (je nach Vereinbarung bzw. an
-
wendbarem Recht; in der Regel zwei Jahre ab
Übergabe).
Beim Akku wird nach zwei Jahren eine Restkapa
-
zität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität
gewährleistet, sofern der Akku gemäss Betriebs
-
anleitung bedient und aufgeladen wurde.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungs
-
ansprüchen ist die übliche Abnutzung von Ver-
schleissteilen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten,
Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften).
Es liegt im Verantwortungsbereich des Endkun
-
den, das FLYER E-Bike regelmässig zu warten
und zu pegen (inkl. Durchführung aller Inspekti
-
onen gemäss Bedienungsanleitung).
Gewährleistungssprüche sind ausserdem aus
-
geschlossen, wenn das FLYER E-Bike selb-
ständig modiziert bzw. repariert oder nicht be-
stimmungsgemäss gebraucht wurde: Renn- und
Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Über
-
ladung und weitere Nutzung ausserhalb des vor-
gesehenen Zwecks.
2. Herstellergarantie der Biketec AG
a. Gewährleistungen
Unabhängig von den Gewährleistungsrechten
gegenüber dem FLYER Fachhändler übernimmt
die Biketec AG gegenüber dem Endkunden auf
neue, komplett montierte FLYER E-Bikes, wel
-
che von einem von der Biketec AG anerkannten
FLYER Fachhändler endmontiert und justiert wur
-
den, freiwillig ab Kaufdatum folgende Gewährleis-
tungen:
Rahmen: 10 Jahre auf Rahmenbruch;
Motor, Motorsteuerung, Display, Ladegerät:
grundsätzlich 5 Jahre auf Fabrikations- und
Materialfehler; betreffend FLYER-E-Bikes des
Segments „Mountain“ 3 Jahre auf Fabrika
-
tions- und Materialfehler.
Für Occasionsvelos läuft die Gewährleistungsfrist
ab dem Datum der ersten Inverkehr-setzung.
b. Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt
die Biketec AG die Kosten für Reparaturen oder
Ersatz infolge oben genannter Produktemängel,
sofern diese von einem von der Biketec AG an
-
erkannten FLYER Fachhändler nach einer klaren
Identizierung des FLYER E-Bikes (Kaufbeleg,
ausgefüllter E-Bike-Pass oder bei entsprechen
-
der Registrierung) erbracht werden. Die Gewähr-
leistung gilt beim Verkauf an einen Dritten weiter.
Die Biketec AG behält sich das Recht vor, bei
einem Austausch eines FLYERs oder von Kom
-
ponenten im Rahmen von Garantieleistungen
funktionell gleichwertige Ware zu liefern bzw. zu
verbauen.
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu
einer Verlängerung der ursprünglichen Frist. Es
gelten die gleichen Gewährleistungsbeschrän
-
kungen wie die unter Ziffer 1 genannten.
Stand 7/2015
22. Umwelttipps
Achten Sie bei der Pege, Reinigung und Entsor-
gung Ihres FLYER E-Bikes darauf, die Umwelt zu
schonen. Nutzen Sie deshalb bei der Pege und
Reinigung nach Möglichkeit abbaubare Reini
-
gungsmittel und achten Sie darauf, dass keine
Reinigungsmittel in die Kanalisation geraten.
Das komplette Fahrzeug, alle Komponenten,
Schmier- und Reinigungsmittel sowie insbeson
-
dere der Akku (Gefahrgut) müssen fachgerecht
entsorgt werden.

Table of Contents

Questions and Answers:

Question and Answer IconNeed help?

Do you have a question about the Flyer GOROC and is the answer not in the manual?

Flyer GOROC Specifications

General IconGeneral
BrandFlyer
ModelGOROC
CategoryScooter
LanguageEnglish

Related product manuals