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Wenn Bremsbeläge/Bremsgummis oder
Bremsscheibe/Felge mit Schmierstoff
verunreinigt sind, dürfen Sie NICHT fah
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ren. Verschmutzte Beläge/Gummis müs-
sen ausgetauscht werden, verschmierte
Felgen und Bremsscheiben müssen ge
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reinigt werden.
16. Beleuchtungs-
anlage
Die Energie für das Licht der Beleuchtungsanlage
Ihres FLYER E-Bikes wird in der Regel durch den
Akku geliefert. Bei leerem Akku ist die Lichtfunkti
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on noch während maximal zwei Stunden gewähr-
leistet.
Der Scheinwerfer muss so ausgerichtet sein,
dass die Fahrbahn gemäss den gesetzlichen Vor
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schriften Ihres Landes ausgeleuchtet ist.
Sollte es zu Funktionsstörungen kom-
men, lassen Sie die Lichtanlage von Ih-
rem FLYER Fachhändler prüfen und
gegebenenfalls austauschen.
Einige Modelle sind mit Tagfahrlicht ausgerüstet.
Dieses wird, je nach Fahrsituation, von verschie
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denen Spannungsquellen versorgt.
Reinigen Sie die Reektoren und Schein-
werfer regelmässig.
Warmes Wasser und
Reinigungs- oder Spülmittel sind geeignet.
Die Lichtanlage ist eine sicherheitsrele-
vante Komponente, ihre Funktion ist le-
benswichtig! Lassen Sie Kontroll- oder
Wartungsarbeiten bei Ausfällen oder kurz
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zeitigen Fehlfunktionen nur vom autori-
sierten FLYER Fachhändler vornehmen!
17. Fahren mit
zusätzlicher Last
Gepäckträger / Fahren mit Gepäck
Gepäck verändert die Fahreigenschaften Ih
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res FLYER E-Bikes. Der Bremsweg wird länger
und das Fahrverhalten träger. Passen Sie Ihren
Fahrstil dem veränderten Fahrverhalten an, rech
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nen Sie mit einem längeren Bremsweg. Transpor-
tieren Sie Gepäck nur auf freigegebenen Gepäck-
trägern und beachten Sie das maximal zulässige
Gesamtgewicht sowie die maximale Belastbarkeit
des Gepäckträgers! Diese Werte dürfen in kei
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nem Fall überschritten werden. Befestigen Sie
nie Gepäckträger an der Sattelstütze; Brüche und
schwerste Stürze können die Folge sein. Zudem
erlischt die Gewährleistung durch den Hersteller.
Achten Sie beim Transport von Pack-
taschen oder anderen Lasten auf eine
zuverlässige und sichere Befestigung
des Gepäcks. Stellen Sie sicher, dass
sich keine Teile in den Speichen oder
den drehenden Laufrädern einhaken
können.
18. Schutzbleche
Für den Fall, dass sich ein Gegenstand zwischen
Schutzblech und Bereifung verklemmt, ist das
Schutzblech mit einer Sicherheitsbefestigung ver
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sehen. Diese löst sich dann aus ihrer Halterung,
um einen Sturz zu verhindern.
Die Fahrt muss umgehend gestoppt werden, falls
ein Fremdkörper zwischen Reifen und Schutzblech
gelangt ist. Entfernen Sie den Fremdkörper, bevor
Sie die Fahrt fortsetzen. Ansonsten besteht die Ge
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fahr eines Sturzes und schwerer Verletzungen.
Auf keinen Fall dürfen Sie mit einer lo-
sen Schutzblech-Strebe weiterfahren,
da sie sich mit dem Rad verkeilen und
dieses blockieren kann. Die losen En
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den der Halterungen können zu schwe-
ren Verletzungen führen.