Technische Beschreibung
STUN-E512_E3__DE.DOCX A 21/73
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3.6 Mindeststromstärken und Betäubungszeiten nach
Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV)
Bei allen FREUND-Elektro-Betäubern sind die Mindeststromstärken und
die vorgesehene Mindestbetäubungszeit für die jeweilige Tierart nach der
gültigen deutschen Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV)
voreingestellt.
In anderen Ländern gelten die jeweils einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung.
Passen Sie die Betäubungszeiten gegebenenfalls an die
Tierschutzbestimmungen in Ihrem Land an.
Mindest-
stromstärke
Tierart Mindeststromstärke
Schweine 1,3 A
Sauen 2,0 A
Schafe / Ziegen 1,0 A
3.7 Voreingestellte Betäubungsprogramme
Alle FREUND-Elektro-Betäuber haben sieben voreingestellte
Betäubungsprogramme*.
In den Betäubungsprogrammen sind für die jeweilige Tierart Betäubungszeit
und Mindeststromstäke voreingestellt. Die Vorgaben entsprechen den
Bestimmungen der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV), in
anderen Ländern gelten die jeweils einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die sieben
voreingestellten Programme:
Programm-Nr. Betäubungsprogramm
P1 Kopf- & Herzbetäubung für Schweine bis 120 kg
P2 Kopf- & Herzbetäubung für Schweine bis 150 kg
P3 Kopf- & Herzbetäubung für Sauen
P4 Kopfbetäubung für Sauen
P5 Kopfbetäubung für Schweine bis 120 kg
P6 Kopfbetäubung für Schweine bis 150 kg
P7 Kopfbetäubung für Schafe
* Individuelle Einstellungen sind möglich. Sprechen Sie mit unserem Verkauf.