8.4 Lagerung
Der Aufbewahrungsort für das Nietgerät soll
trocken und frostsicher sein
9. Reparatur
Garantiereparaturen werden grundsätzlich
vom Hersteller durchgeführt.
Reparaturen außerhalb der Garantiezeit sind
nur von fachkundigem Personal
auszu-
führen. Nichtbeachtung von Montage- und Ein-
stellvorschriften als auch nicht-fachkundiger
Umgang können zu schwerwiegenden Schäden
am Nietgerät führen. Im Zweifelsfall ist das
Nietgerät an den Lieferer oder
GESIPA
einzu-
senden.
10. Behebung von Störungen
10.1 Blindniet wird nicht gesetzt
– Futterbacken Nr.15 verschmutzt – reinigen und Gleitflächen ölen (siehe Pkt.8.1)
– Futterbacken Nr.15 stumpf – wechseln (siehe Pkt.8.2)
– Betriebsdruck nicht ausreichend – siehe Betriebsdruck (siehe Pkt.4)
– Gerätehub zu gering – Hydrauliköl nachfüllen (siehe Pkt.8.3)
10.2 Restdorn wird nicht abgesaugt
– Auffangbehälter voll – leeren (siehe Pkt.7.5)
– falsches Mundstück verwendet – gemäß Tabelle austauschen (siehe Pkt.6)
– Mundstück verschlissen – erneuern
– Restdorn in Futterbacken verkeilt – Futterbacken und Futtergehäuse reinigen
und Gleitflächen ölen; bei Verschleiß
erneuern (siehe Pkt.8.2)
Abhilfe
Ursache
Abhilfe
Ursache
9
11. Garantie
Für dieses Nietgerät leisten wir 12 Monate
Garantie ab Liefertag.
(Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein)
Schäden die auf natürliche Abnutzung, Über-
lastung oder unsachgemäße Behandlung
zurückzuführen sind, werden von der Garantie
ausgeschlossen.
Schäden die durch Material- oder Herstellungs-
fehler entstanden sind, werden unentgeltlich
durch Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt.
Beanstandungen können nur anerkannt werden,
wenn das Gerät
unzerlegt
an den Lieferer oder
an
GESIPA
gesandt wird.