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Entsorgung
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Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme und Entsorgung des Produktes hat nach
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere die
Bestimmungen für die Entsorgung der Batterien, der Betriebsmittel und der elektrischen Anlage sind
zu beachten.
Elektrogeräte sind als Abfall getrennt von Haus- oder Gewerbemüll zu sammeln und
wiederzuverwerten oder vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Falls vorhanden, das Altgerät der fi rmeninternen Entsorgung zuführen, die die Weiterleitung an
Spezialfi rmen (Entsorgungsfachbetriebe) übernimmt.
Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, das Altgerät an den Hersteller zurückzugeben. Hierzu
ist der Kundendienst des Herstellers zu kontaktieren. Gesonderte Absprachen sind zu beachten.
Elektro- und Elektronik-Geräte müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst
und wiederverwertet oder fachgerecht entsorgt werden, weil Schadstoff e bei unsachgemäßer
Entsorgung die Gesundheit und Umwelt nachhaltig schädigen können.
Genaue Informationen dazu sind bei den Entsorgungsfachbetrieben oder den zuständigen Behörden
zu erhalten.
Die Verpackungen sind getrennt zu entsorgen. Papier, Pappe und Kunststoff e sind dem Recycling
zuzuführen.