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Conel CLEAR SOFT - Verwendete Werkstoffe; Gefahren bei Nichtbeachtung

Conel CLEAR SOFT
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Für DVGW-geprüfte Enthärtungsanlagen wird der Einsatzbereich in der DIN EN 806-2 und DIN 1988-
200 festgelegt. Entsprechend der Norm bestehen für diese Wasserenthärtungsanlage keine Einschrän-
kungen hinsichtlich des Einsatzbereichs.
Die Kapazität des Enthärters ist so ausgelegt, dass sowohl das gesamte Wasser für ein Ein- oder Mehrfa-
milienhaus, als auch entsprechende Teilwassermengen für Warmwasser, für Schwimmbad, für Waschma-
schine und Geschirrspülautomat teilenthärtet werden können.
4.2
VERWENDETE WERKSTOFFE
Die zur Verwendung kommenden Werkstoffe sind gegenüber den im Trinkwasser zu erwartenden physi-
kalischen, chemischen und korrosiven Beanspruchungen beständig und erfüllen die in der DIN EN 14743
und DIN 19636-100 („Enthärtungsanlagen (Kationenaustauscher) in der Trinkwasser-Installation“) ge-
forderten Vorgaben. Alle Werkstoffe sind hygienisch und physiologisch unbedenklich. Trinkwasserbe-
rührte Kunststoffe erfüllen die KTW-Leitlinie des Umweltbundesamts (UBA). Metallische Werkstoffe er-
füllen die Anforderungen der DIN 50930-6 (Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit).
4.3
GEFAHREN BEI NICHTBEACHTUNG
Im Einzelnen kann die Nichtbeachtung der allgemeinen Gefahrensymbole beispielsweise folgende Ge-
fährdungen nach sich ziehen:
/ Versagen wichtiger Funktionen der Wasserenthärtungsanlage,
/ Gefährdung von Personen durch elektrische und mechanische Einwirkungen,
/ Gefährdung von Personen und Umgebung durch Leckage.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu unterlassen.
Die Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung und deren Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefähr-
dung für Personen als auch für die Umwelt und die Wasserenthärtungsanlage zur Folge haben.

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