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EINBAU
5.1
ANFORDERUNGEN AN DEN EINBAUORT
/ Die Umgebungstemperatur darf 30 °C nicht überschreiten!
/ Um das Abwasser (Regeneration) im Betrieb und auch bei einem eventuell auftretenden Defekt der
Anlage sicher ableiten zu können, sind die im Kapitel 5 „EINBAU“ gemachten Angaben genau einzuhal-
ten!
Kann das Abwasser nicht sicher und vollständig abgeleitet werden, so ist es möglich, dass Sachschäden
an Haus und Einrichtung durch Wasser entstehen.
/ Der Raum für die Installation muss trocken und frostfrei sein. Unbefugte Personen dürfen zu dem
Raum keinen Zutritt haben.
/ Die Wasserenthärtungsanlage darf keinen starken Stößen ausgesetzt sein.
/ Das Gerät kann in alle handelsüblichen Trinkwasserleitungen eingebaut werden.
/ Die Installation der Wasserenthärtungsanlage vor dem Wasserzähler ist grundsätzlich nicht erlaubt.
5.2
EINBAULAGE
Die Installation darf nur von geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Das Kapitel 4.1 „BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG“ ist unbedingt zu be-
achten!
Um einen störungsfreien Betrieb sicherstellen zu können, müssen die nachfolgend
genannten Anforderungen eingehalten werden:
Ein Stromanschluss (230 V, 50 Hz), der ständig unter Spannung steht, muss vor-
handen sein.
Die Wasserenthärtungsanlage grundsätzlich in senkrechter Lage (± 5°) installie-
ren! Wird dies nicht beachtet, so kann die Funktion beeinträchtigt werden.