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63
KUNDENHANDBUCH ANTRIEBSSYSTEM MIT M400
10 TAUSCH VON BAUTEILEN BEIM
S-PEDELEC / PEDELEC
10.1 Für S-Pedelecs gilt
Während des Genehmigungsverfahrens werden bestim-
mte Bauteile festgelegt, deren Verwendung für dieses
Fahrzeug zulässig ist. Das heißt, dass die Zulassung nur
gültig bleibt, wenn wieder Teile dieses Typs oder Austaus-
chteile, für die es Gutachten über eine Freigabe für Ihr
Pedelec gibt, verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich geändert werden, verwenden Sie
Originalteile oder Austauschteile, für die es Gutachten
über eine Freigabe für Ihr Pedelec gibt oder Sie müssen
eine Einzelabnahme bei der zuständigen Zulassungsbe-
hörde vornehmen lassen.
10.2 Für Pedelecs gilt
Leitfaden für Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten
Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h.
Kategorie 1
Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers /
Systemanbieters getauscht werden dürfen:
• Motor
• Sensoren
• Elektronische Steuerung
• Elektrische Leitungen
• Bedieneinheit am Lenker
• Display
• Akku-Pack
• Ladegerät
Kategorie 2
Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers
getauscht werden dürfen:
• Rahmen
• Federbein
• Starr- und Federgabel
• Laufrad für Nabenmotor
• Bremsanlage
• Bremsbeläge (Felgenbremsen)
• Gepäckträger (Gepäckträger bestimmen unmittelbar
die Lastverteilung am Rad. Sowohl negative wie
positive Veränderungen ergeben potentiell ein
anderes Fahrverhalten, als vom Hersteller impliziert)
Kategorie 3
Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teilehers-
tellers getauscht werden dürfen:
• Tretkurbel (wenn die Abstände –
Tretkurbeln / Rahmenmitte (Q-Faktor) eingehalten
wird).
Kategorie 4
Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist:
• Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz (wenn
die Zähnezahl und der Durchmesser gleich wie beim
Serien- / Original Einsatzbereich ist).