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6. Gesetzliche
Bestimmungen
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonderbe-
stimmungen für die Nutzungsgrenzen. D. h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilwei-
se aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem FLY-
ER Fachhändler, den jeweiligen nationalen Fahr-
rad- oder E-Bike-Verbänden und auch im Internet
erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öentli-
chen Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpicht gibt,
wird diese angegeben.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
FLYER E-MTBs der Serie Uproc sind
nicht für den Einsatz auf der Strasse
konzipiert und ausgestattet.
Ein FLYER E-MTB mit Tretunterstützung bis
45 km/h
Ein FLYER Goroc mit Tretunterstützung bis
45 km/h ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraft-
fahrzeug. Damit ist es zulassungspichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Origi-
nal-Ausstattung. Deshalb dürfen an Ihrem Fahr-
zeug keine Änderungen vorgenommen werden.
Es dürfen nur zu 100 % identische Original-Er-
satzteile verwendet werden. Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
A9
A7
A5
Zusatz-Akku
Zum Einsetzen des Zusatz-Akkus A8 setzen Sie
ihn mit den Kontakten auf die untere Halterung
A9 am E-Bike (der Akku kann bis zu 7° zum Rah-
men geneigt sein). Kippen Sie ihn bis zum An-
schlag in die obere Halterung A7. Prüfen Sie, ob
der Akku festsitzt.
Schliessen Sie den Akku immer am Schloss A6
ab, weil sich sonst das Schloss önen und der
Akku aus der Halterung fallen kann.
Ziehen Sie den Schlüssel A5 nach dem Ab-
schliessen immer aus dem Schloss A6. Damit
verhindern Sie, dass der Schlüssel herausfällt
bzw. dass der Akku bei abgestelltem E-Bike
durch unberechtigte Dritte entnommen wird.
Zum Entnehmen des Zusatz-Akkus A8 schalten
Sie ihn aus und schliessen das Schloss mit dem
Schlüssel A5 auf. Kippen Sie den Akku aus der
oberen Halterung A7 und ziehen Sie ihn aus der
unteren Halterung A9.
7°
A4
A3
A6
A9
A5
5.7 Lagern des Akkus
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorschriften
zur Lagerung des Akkus in der separaten Bedie-
nungsanleitung für die Akkus.