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Typ 1
City- und Tourenräder
im öffentlichen Straßenverkehr und auf befestig
-
ten Wegen eingesetzt werden
.
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung sei-
tens FLYER Fachhändler und Hersteller, wenn die
V
erwendung über diesen bestimmungsgemässen
Gebrauch hinausgeht, wenn Sicherheitshinweise
nicht eingehalten werden, wenn der FLYER über
-
laden wird, im Gelände benutzt wird oder Mängel
unsachgemäss beseitigt werden
. Zudem müssen
dieVorgabenzuWartungundPegeeingehalten
werden, damit Haftung und Gewährleistung be
-
stehen bleiben
.
Ihr FLYER ist nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver
-
anstaltungen,
T
rickfahrtenoderKunstsprungguren,ausgelegt.
Typ 2
MTB – Federweg bis ca. 120 mm
im mittelschwerem Gelände wie z.B. Feldwegen,
Trails und Cross Country-Kursen eingesetzt wer
-
den
. Es dürfen kleine Hindernisse wie Wurzeln,
Steine oder Stufen überfahren werden. Entspre-
chende Schutzausrüstung (geeigneter Helm,
Handschuhe) ist zu tragen
.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge
-
hende Verwendung
. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
•
die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
FLYER E-MTBs sind nicht für Extrembelastun-
gen, wie z
. B. Fahren über Treppen oder Sprün-
ge, harte Anwendungen wie ungenehmigte
W
ettbewerbsveranstaltungen, Trickfahrten oder
Kunstsprungguren,ausgelegt.
FLYER E-MTBs sind ab Werk nicht StVZO-kon
-
form und somit nicht für den Strassenverkehr zu-
gelassen
. Informieren Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler bezüglich einer StVZO-konformen
Aufrüstung Ihres FLYER E-MTBs, falls Sie am
Strassenverkehr teilnehmen möchten.
Typ 3
All Mountain – Federweg bis ca. 160mm
im Gelände eingesetzt werden. Es dürfen Hinder
-
nisse wie Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren
werden
.
Kleine Sprünge sind zulässig. Entsprechende
Schutzausrüstung (geeigneter Helm, Handschu
-
he, evtl
. Protektoren) ist zu tragen. Hersteller
und Händler haften nicht für eine über den be-
stimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende
V
erwendung. Das gilt insbesondere für die Nicht-
einhaltung der Sicherheitshinweise und daraus
resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
•
die Benutzung in schwerem Gelände, hohe-
Sprünge, Downhill oder Bikepark
•
Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen,
wie z. B. Steilabfahrten oder hohe Sprünge,
harte Anwendungen wie ungenehmigte Wett
-
bewerbsveranstaltungen, Trickfahrten oder
Kunstsprungguren,
ausgelegt.
FLYER E-MTBs sind ab Werk nicht StVZO-kon-
form und somit nicht für den Strassenverkehr zu-
gelassen
. Informieren Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler bezüglich einer StVZO-konformen
Aufrüstung Ihres FLYER E-MTBs, falls Sie am
Strassenverkehr teilnehmen möchten.
FLYER E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen. Bei
Fragen zu den Nutzungsgrenzen wenden Sie
sich an Ihren FLYER Fachhändler oder den Her
-
steller
.