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Sie können dieses Problem umgehen,
indem Sie vor einem Transport den
Bremshebel betätigen und, beispiels-
weise mit einem Riemen, in dieser Stel-
lung
xieren.DadurchwirddasEindrin-
gen von Luft ins hydraulische System
verhindert
. Beachten Sie, dass der
Bremshebel bei ausgebautem Laufrad
nicht angezogen werden darf. Falls der
Ausbau des Laufrads notwendig ist, set
-
zen Sie einen Abstandshalter zwischen
die Bremsgummis
.
Der bestimmungsgemässe und gesetzesübliche
Transport am Auto steht in der Verantwortung des
Fahrers. Die Biketec AG schliesst jegliche Haf
-
tung im Zusammenhang mit dem Transport von
FL
YER mit Dach- und Heckträgern aus.
• Transportieren Sie das E-Bike nicht
auf dem Kopf stehend. Achten Sie bei
der Befestigung darauf, keine Schä
-
den an der Gabel oder am Rahmen
zu verursachen
.
• Sie dürfen Ihr E-Bike nicht an den
Tretkurbeln am Dach- oder Heck
-
träger einhängen
. Das E-Bike muss
immer auf den Laufrädern stehend
befördert werden. Bei Nichtbeach-
tung können Schäden am Fahrzeug
entstehen
.
• Beim Transport mit dem Auto muss
aus rechtlichen Gründen der Akku
entnommen und gesondert transpor
-
tiert werden
. Achten Sie darauf, dass
hierbei die Kontakte vor Kurzschluss
gesichert sind.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike öffentliche Verkehrs
-
mittel benutzen wollen, informieren Sie sich über
die örtlich geltenden Bestimmungen
.
Im Flugzeug
Wenn Sie Ihren FLYER im Flugzeug mitnehmen
wollen, informieren Sie sich über die gesetzlichen
Richtlinien. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer
Fluggesellschaft.
20. Verschleissteile
Als technisches Produkt bedarf Ihr FLYER regel-
mässiger Überprüfungen
.
Funktionsbedingt und abhängig vom Nutzungs-
grad weisen viele Teile an Ihrem FLYER einen
zum
Teil sehr hohen Verschleiss auf.
Dazu gehören unter anderem:
• Bereifung
• Bremsbeläge
• Bremsscheiben
• Fahrradketten oder Zahnriemen
• Kettenräder, Ritzel, Schaltwerksrollen
• Lichtanlage
• Lenkergriffe
• Schmierstoffe
• Schalt- und Bremszüge
• Lagerungen
• Federelemente
Lassen Sie Ihren FLYER regelmässig in
einer FLYER Fachwerkstatt untersu-
chen und – wenn nötig – die Ver-
schleissteile austauschen
. Regelmässi-
ge Sichtprüfungen auf Risse, Kratzer
sowie Beschädigungen von Bauteilen
gehören
zudenPichtendesFahrers.
Wie es bei allen mechanischen Kompo-
nenten der Fall ist, wird das Fahrrad Ver-
schleiss und hohen Beanspruchungen
ausgesetzt
. Unterschiedliche Materiali-
en und Bestandteile können auf unter-
schiedliche Weise hinsichtlich Ver-
schleiss bzw
. Ermüdung aufgrund der
Beanspruchung reagieren. Wird die
Auslegungslebensdauer eines Bestand-
teiles überschritten, kann das Bauteil
plötzlich versagen und möglicherweise
zu V
erletzungen des Fahrers führen.
Jede Art von Rissen, Kratzern oder Far
-
bveränderungen in hochbeanspruchten
Bereichen
ist ein Hinweis darauf, dass
die Lebensdauer des Bestandteils er-
reicht wurde und dass das Teil ersetzt
werden sollte
.
21. Allgemeine
Gewährleistung
21.1 Gewährleistung des Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewähr-
leistungsansprüche gegenüber dem FLYER
Fachhändler
zu (je nach Vereinbarung bzw. an-
wendbarem Recht; in der Regel zwei Jahre ab
Übergabe)
.
Beim Akku wird nach zwei Jahren eine Restkapa-
zität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität
gewährleistet, sofern der
Akku gemäss Betriebs-
anleitung bedient und aufgeladen wurde
.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungs-
ansprüchen ist die übliche Abnutzung von Ver-
schleissteilen (z
.B. Reifen, Schläuche, Ketten,
Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften).