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HellermannTyton AT2000 CPK - Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung; Pflichten des Betreibers; Qualifikation des Personals

HellermannTyton AT2000 CPK
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ENDE
Betriebsanleitung • Hängevorrichtung AT2000 CPK • 03/2020 • 106-29021
Sicherheitshinweise
20
2.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die
Hängevorrichtung nur in einwandfreiem und
sicherem Zustand, sicherheitsbewusst und
gefahrenbewusst betreiben.
Die
Hängevorrichtung ist mit integriertem Werkzeug für
folgende Einsätze geeignet und bestimmt:
Automatisches Abbinden am Bündelgut bis
max.20mm Durchmesser
Gebrauch ausschließlich für den Innenbereich
Industrieller Gebrauch
2.6 Bestimmungswidrige Verwendung
Jegliche Benutzung, die nicht im Abschnitt
„Bestimmungsgemäße Verwendung“ genannt ist, gilt
als bestimmungswidrig. Für hieraus resultierende
Schäden haftet allein der Betreiber der
Hängevorrichtung.
Darüber hinaus gelten die Sicherheitsbestimmungen
des Werkzeuges
à Betriebsanleitung des Autotool2000 CPK
Insbesondere folgende Nutzung ist nicht zulässig:
Nutzung mit defekten Teilen
Nutzung in explosions- oder feuergefährlicher
Umgebung
Nutzung im Außenbereich
Nutzung bei hoher Feuchtigkeit und/oder direkter
Sonneneinstrahlung
Manuelle Eingriffe während der laufenden Prozesse
Eigenmächtige Veränderungen und Modifikationen an
der Hängevorrichtung oder dem Werkzeug und deren
Bestandteilen ohne Zustimmung von HellermannTyton
Einsatz von Ersatzteilen und Zubehör, welche nicht
von HellermannTyton geprüft und freigegeben
wurden
Montage an eine nicht geeignete Decke,
Trägerkonstruktion und/oder Schienensystem
Montage nicht zulässiger Werkzeuge, Objekte und/
oder Personen an die Hängevorrichtung
2.7 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss:
die jeweils national geltenden gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften und
Arbeitsschutzvorschriften beachten und einhalten.
dem Fachpersonal die erforderliche Schutzausrüstung
zur Verfügung stellen und gemäß Vorschrift prüfen,
pflegen und schadhafte Teile ersetzen.
2.8 Qualifikation des Personals
Minderjährige oder Personen in der Ausbildung
dürfen die Arbeiten nur unter Aufsicht einer
erfahrenen Fachkraft und nach ausdrücklicher
Erlaubnis des Betreibers durchführen.
2.8.1 Fachpersonal für Bedienung
Dem Fachpersonal für erweiterten Betrieb werden
folgende Befugnisse und Aufgaben zugewiesen:
Bedienung des Werkzeuges und der Hängevorrichtung
Beseitigung von Störungen bzw. Einleiten von
Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen
Reinigung des Werkzeuges und der Hängevorrichtung
Dieses Personal bietet aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung oder praktischen Erfahrung die
Gewährleistung für eine sachgerechte Handhabung.
2.8.2 Fachpersonal für Instandhaltung und Wartung
Instandhaltung und Wartung nur durch qualifiziertes
Fachpersonal durchführen lassen. Dieses Personal hat
aufgrund seiner fachlichen Ausbildung ausreichende
Kenntnisse über das Werkzeug oder die
Hängevorrichtung und kann einen arbeitssicheren
Zustand beurteilen.
Des Weiteren ist das Personal mit folgenden Regeln
und Vorschriften vertraut:
Einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
Allgemein anerkannte Regeln der Technik,
Bestimmungen und Normen
2.8.3 Ausgebildete Elektrofachkraft
Arbeiten an der elektrischen Versorgung und an
stromführenden Bauteilen nur durch eine
ausgebildete Elektrofachkraft durchführen lassen.
2.8.4 Autorisierte Sachkundige für Reparatur
und Prüfung
Reparaturen und sicherheitstechnische
Überprüfungen dürfen nur durch einen
Servicetechniker von HellermannTyton oder einem von
HellermannTyton autorisierten Servicetechniker
durchgeführt werden.

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