Gewährleistung xi
Gewährleistung
Beschränkte Garantie
KOMMUNIKATIONSPRODUKTE VON MOTOROLA
I. Abdeckung und Geltungsdauer dieser Garantie
MOTOROLA SOLUTIONS, INC. („MOTOROLA“) garantiert hiermit, dass die von Motorola hergestellten
Kommunikationsprodukte („Produkte“) ab dem Kaufdatum für die nachstehend aufgeführte Dauer
unter normalem Gebrauch und Betrieb frei von Materialfehlern und Verarbeitungsmängeln sind.
Motorola wird während des Garantiezeitraums nach eigenem Ermessen das Produkt kostenlos
reparieren (mit Neu- oder Austauschteilen), ersetzen (durch ein Neu- oder Austauschprodukt) oder den
Kaufpreis des Produkts erstatten, vorausgesetzt, es wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen
dieser Garantie zurückgesendet. Ersatzteile oder -platinen stehen dann für den Rest der ursprünglichen
Garantiezeit unter Garantie. Alle ersetzten Teile des Produkts werden Eigentum von MOTOROLA.
Diese ausdrückliche eingeschränkte Garantie von MOTOROLA gilt nur für den ursprünglichen
Endabnehmer/Käufer und ist nicht übertragbar. Dies ist die vollständige Garantie für das von
MOTOROLA hergestellte Produkt. MOTOROLA übernimmt keine Verpflichtungen oder Haftung für
Ergänzungen oder Änderungen an dieser Garantie, außer in schriftlicher Form und von einem
Handlungsbevollmächtigen von MOTOROLA unterschrieben. Sofern dies nicht in einem separaten
Vertrag zwischen MOTOROLA und dem ursprünglichen Endabnehmer/Käufer festgelegt wurde,
gewährt MOTOROLA keine Garantie für die Installation, Instandhaltung oder Wartung des Produkts.
MOTOROLA übernimmt keinerlei Haftung für nicht von MOTOROLA bereitgestellte Zusatzausrüstung,
die an dem Produkt angebracht ist oder in Verbindung mit dem Produkt verwendet wird, oder für den
Betrieb des Produkts mit Zusatzausrüstung. Sämtliche Zusatzausrüstung ist ausdrücklich von dieser
Garantie ausgeschlossen. Da jedes System, in dem das Produkt zur Anwendung kommen kann,
individuell ist, übernimmt MOTOROLA im Rahmen dieser Garantie keine Haftung für die Reichweite,
die Abdeckung oder den Betrieb des Systems als Ganzes.
II. Allgemeine Bestimmungen
Diese Garantie beinhaltet das volle Ausmaß der Pflichten von MOTOROLA bezüglich des Produkts.
Reparatur, Ersatz oder Kaufpreiserstattung nach Ermessen von MOTOROLA sind die ausschließlichen
Rechtsmittel des Verbrauchers. DIESE GARANTIE WIRD ANSTELLE ALLER ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEWÄHRT. ALLE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN,
EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER KONKLUDENTEN GARANTIE DER
MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUF DIE
DAUER DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE BEGRENZT. IN KEINEM FALL HAFTET
MOTOROLA FÜR SCHÄDEN, DIE ÜBER DEN KAUFPREIS DES JEWEILIGEN PRODUKTS
HINAUSGEHEN, ODER FÜR NUTZUNGSSCHÄDEN, ZEITVERLUST, UNANNEHMLICHKEITEN,
ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN
ODER ANDERE BEILÄUFIGE, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE IM ZUSAMMENHANG
MIT DER NUTZUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES PRODUKTS ENTSTEHEN, UND
ZWAR IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG.
SL1600 Handsprechfunkgeräte 24 Monate
Produktzubehör (ausgenommen Akkus und Ladegeräte) 12 Monate