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Motorola MOTOTRBO SL1600 - Page 95

Motorola MOTOTRBO SL1600
728 pages
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Gewährleistung xiii
VI. Patent- und Softwarebestimmungen
MOTOROLA übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung des Endbenutzers/Käufers gegen
sämtliche vorgebrachten Klagen auf Basis eines Anspruchs, das Produkt oder eines seiner
Bestandteile verstieße(n) gegen ein US-amerikanisches Patent, und MOTOROLA kommt für gegen
den Endbenutzer/Käufer durch ein Gerichtsurteil verhängte Kosten und Schadensersatzansprüche
auf, die aus einer derartigen Klage resultieren. Eine derartige Verteidigung und Zahlungen
unterliegen jedoch folgenden Bedingungen:
A. dass MOTOROLA von einem solchen Käufer unverzüglich schriftlich über jede Ankündigung
eines solchen Anspruchs benachrichtigt wird;
B. dass MOTOROLA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen solche Klagen und alle
Verhandlungen zu deren Schlichtung oder Vergleich hat; und
C. sollte das Produkt oder sollten Teile davon Gegenstand eines Anspruchs bei einer Verletzung
eines US-Patents werden, oder sollte dies nach MOTOROLAs Einschätzung wahrscheinlich
werden, dass ein solcher Käufer MOTOROLA gestattet, nach eigenem Ermessen und auf
eigene Kosten, entweder einem solchen Käufer das Recht zu verschaffen, das Produkt oder
die Teile davon weiterhin zu verwenden, oder selbiges so zu ersetzen oder zu ändern, dass
es keine Rechte verletzt, oder einem solchen Käufer eine dem Zeitwert entsprechende Gutschrift
für das Produkt oder der Teile davon gegen Annahme der Rückgabe zu gewähren. Der
Abschreibungsrestwert ist ein von MOTOROLA ermittelter, gleichwertiger Betrag pro Jahr
über die Lebensdauer des Produkts oder dessen Teile.
MOTOROLA übernimmt keine Haftung hinsichtlich Ansprüchen für Patentverletzungen, die auf einer
Kombination von hierunter geliefertem Produkt und Bestandteilen mit nicht von MOTOROLA
bereitgestellter/n Software, Vorrichtungen oder Geräten basieren. Des Weiteren lehnt MOTOROLA
jegliche Verantwortung für nicht von MOTOROLA bereitgestellte Zusatzausrüstung oder Software ab,
die in Verbindung mit dem Produkt benutzt wird. Das Vorangehende stellt die gesamte Haftung von
MOTOROLA hinsichtlich der Verletzung von Patenten durch das Produkt und dessen Bestandteile dar.
Für urheberrechtlich geschützte MOTOROLA-Software liegen in den Vereinigten Staaten und
anderen Ländern per Gesetz bestimmte Exklusivrechte für MOTOROLA vor, wie z. B. das
Exklusivrecht für die Vervielfältigung oder den Vertrieb von Kopien solcher Motorola-Software.
MOTOROLA Software darf ausschließlich mit dem Produkt verwendet werden, in das diese
Software ursprünglich integriert war, und die Software in einem derartigen Produkt darf nicht ersetzt,
kopiert, verteilt und in irgendeiner Weise modifiziert oder zum Herstellen abgeleiteter Erzeugnisse
verwendet werden. Kein anderer Gebrauch derartiger MOTOROLA Software, einschließlich
Änderung, Modifikation, Reproduktion, Distribution oder Reverse Engineering bzw. Nachkonstruktion,
aber nicht darauf begrenzt, und keine Ausübung von Rechten an derartiger MOTOROLA Software
ist zulässig. Unter MOTOROLA Patentschutz und Urheberrecht wird keine Lizenz stillschweigend,
durch Verwirkung eines Rechts oder auf sonstige Weise erteilt.
VII. Anwendbares Recht
Diese Garantie unterliegt den Gesetzen des Staates Illinois, USA.

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