2. Sicherheitsvorschriften
Lesen Sie dieses Kapitel sorgfältig durch! Die Nichteinhaltung der Sicher-
heitsvorschriften kann zu schweren Verletzungen oder Schäden führen.
2.1 Legende
Kennzeichnung zur allgemeinen Sicherheit
Kennzeichnung zur elektrischen Sicherheit
Kennzeichnung zur Sicherheit beim Transport
Kippgefahr
Siehe Referenz
2.2 Sicherheitsmaßnahmen
Jede Maschine kann gefährlich für Bediener, Einrichter und Wartungspersonal
sein, wenn sie nicht gemäß den Vorschriften verwendet wird. Der Betreiber ist für
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während des Betriebs und der Wartung
verantwortlich. Dazu gehört auch die Nutzung der mitgelieferten Sicherheitsein-
richtungen sowie die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheitsvorrichtungen!
Augen- und Gehörschutz sind jederzeit zu tragen.
Die Maschine darf nur in aufrechter Position betrieben werden.
Stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper im Arbeitsbereich befinden.
Überprüfen Sie die Arbeitsfläche auf Schrauben oder andere harte Gegenstände im Beton.
Verwenden Sie die Maschine nicht, wenn sich Fremdkörper in der Oberfläche befinden.
Solche Gegenstände müssen vor dem Betrieb entfernt werden.
Lesen Sie vor der Inbetriebnahme unbedingt die Abschnitte „2.3 Organisatorische
Maßnahmen“ und „2.5 Sicherheit beim Betrieb der Maschine“.
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