2.3 Organisatorische Maßnahmen
Das Benutzerhandbuch ist stets in der Nähe des Arbeitsbereichs aufzubewahren und
muss jederzeit erreichbar sein.
Zusätzlich zu diesem Benutzerhandbuch müssen allgemeine und gesetzliche Vorschriften zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz gemäß den örtlichen Vorschriften eingehalten
werden.
Solche Pflichten können beispielsweise den Umgang mit gefährlichen Stoffen betreffen, sowie
die Bereitstellung und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und die Einhaltung der
Verkehrsregeln.
Das Benutzerhandbuch muss durch weitere Anweisungen ergänzt werden, einschließlich der
Pflicht zur Überwachung und Meldung von Vorfällen, die mit bestimmten Arbeitsverfahren
zusammenhängen, wie z.B. Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe und Personalsicherheit.
Das Personal, das mit der Maschine arbeitet, muss das Benutzerhandbuch vor Arbeitsbeginn
lesen, insbesondere das Kapitel „2 Sicherheitsvorschriften“. Es ist zu spät, diese Anweisungen
nach Beginn der Arbeiten zu lesen. Dies gilt besonders für gelegentliche Tätigkeiten wie das
Einrichten der Ausrüstung, Wartungsarbeiten oder das Schulen von Personal im Umgang mit
der Maschine.
Die Arbeitspraktiken der Bediener sind von einem Aufsichtspersonal regelmäßig zu
überprüfen, insbesondere in Bezug auf das Bewusstsein für Sicherheit und Gefahren.
Bediener müssen langes Haar zurückbinden und dürfen keine lockere Kleidung oder
Schmuck, einschließlich Ringen, tragen. Es besteht Verletzungsgefahr durch das
Hängenbleiben oder das Einsaugen von Gegenständen in die beweglichen Maschinenteile.
Augen- und Gehörschutz müssen jederzeit getragen werden!
Verwenden Sie gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung oder wenn dies durch lokale
Vorschriften erforderlich ist! Achten Sie auf alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an oder auf der Maschine müssen vollständig und
lesbar gehalten werden!
Wenn sicherheitskritische Änderungen an der Maschine oder ihrer Arbeitsweise auftreten,
muss die Maschine sofort abgeschaltet werden! Die Ursache des Fehlers muss ermittelt und
behoben werden.
Änderungen, Ergänzungen oder Umrüstungen an der Maschine, die die Sicherheit
beeinträchtigen könnten, dürfen nur mit Zustimmung des Herstellers vorgenommen werden!
Dies gilt insbesondere für die Montage und Einstellung von Sicherheitsvorrichtungen.
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