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12. Garantiebedingungen
Gewährleistungen und Fehler, die einen Garantieanspruch darstellen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, jeden Funktionsfehler zu beheben, der
aufgrund eines Konzeptions-, Material oder Verarbeitungsfehlers entsteht. Die
Haftung des Verkäufers gilt nicht für den Fall eines Fehlers, der entweder durch
vom Käufer geliefertes Material oder aufgrund einer von diesem auferlegten
Konzeption verursacht wird. Bei Vorfällen, die auf unvorhergesehenen
Ereignissen oder höherer Gewalt beruhen, sowie bei einem Austausch oder
einer Reparatur in Folge eines normalen Materialverschleißes, einer
Beschädigung oder Zerstörung wegen Nachlässigkeit, eines Mangels an
Überwachung oder Wartung und einer unsachgemäßen Verwendung der
Ausrüstung des Gerätes, ist jegliche Garantie unwirksam. Die Garantie ist strikt
auf den ab Werk kostenlosen Austausch oder die Reparatur in unseren
Werkstätten von Teilen, die Material- oder Konstruktionsfehler aufweisen,
beschränkt. Der Lieferant kann für die direkten oder indirekten Folgen, die
durch die Fehlerhaftigkeit eines Teils verursacht werden, nicht verantwortlich
gemacht werden.
Dauer und Inkrafttreten der Garantie
.
Diese Verpflichtung gilt - außer bei besonderer Vereinbarung - nur für Fehler,
die innerhalb folgender Zeiträume auftreten:
- 24 Monate oder 150 Betriebsstunden (es gilt der erste der erreichten
Zeitpunkte) beim Betrieb durch Privatpersonen (betrifft die
Modellreihe OPEN und SILENT).
- 12 Monate oder 1000 Betriebsstunden (es gilt der erste der erreichten
Zeitpunkte) beim gewerblichen Betrieb.
HINWEIS.
Betrieb durch Privatpersonen bedeutet eine gelegentliche
Verwendung durch einen Kunden zu dessen persönlichem, nicht gewerblichen
Zweck. Die Garantiezeit beginnt an dem Tag, an dem dem Käufer von Seiten
des Verkäufers schriftlich bestätigt wird, dass ihm die Ausrüstung zur
Verfügung steht. Verzögert sich die Auslieferung, so verlängert sich die
Garantiezeit um die Dauer der Verschiebung.
Schadenersatz
.
Die Haftung ist streng auf die oben definierten Verpflichtungen begrenzt und es
wird ausdrücklich festgehalten, dass der Verkäufer zu keiner Entschädigung
des Käufers angehalten werden kann, wenn diesem Schäden der folgenden Art
entstanden sind: Unfälle von Personen, Schäden an vom Vertragsobjekt
verschiedenen Gütern oder entgangener Gewinn. Die Garantiebedingung gilt
nur für den Käufer erster Hand und kann nicht an einen Käufer zweiter Hand
übertragen werden.
Versicherung des Personals
.
Bei Unfällen zu einem beliebigen Zeitpunkt und aus beliebiger Ursache ist die
Haftung des Verkäufers strengstens auf sein Personal und seine Ware begrenzt.
HINWEIS. Alle schriftlichen oder mündlichen Bestellungen sowie das
Akzeptieren unserer Angebote bedeuten auch die formale
Einverständniserklärung mit unseren Verkaufsbedingungen. Bei einem
Garantiefall hat der Kunde die Versandkosten der Einsendung zu tragen.
Garantiebescheinigung
Der Stromerzeuger mit den
nachfolgenden Daten:
Nr. des Stromerzeugers:
Nr. des Motors:
steht ab diesem Datum unter
Garantie.
HÄNDLER:
Stempel und Unterschrift