DB-300-9 39
3.1 Besondere Hinweise für CO
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-Flüssigkeitssammler
• Endbuchstabe K, PS = 45 bar
• Bei üblichem Einsatz der Behälter als Flüssigkeits-
sammler sind aufgrund der niedrigen Betriebstempe-
raturen spezielle Maßnahmen zum Korrosionsschutz
und eine zusätzliche Isolierung erforderlich.
• Die Sammler dürfen nur in Verbindung mit einem
Druckentlastungsventil (max. 45 bar) betrieben wer-
den. Ventile entsprechend den Vorgaben des Her-
stellers auslegen und anordnen.
GEFAHR
CO
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ist ein geruchs- und farbloses Gas und wird
bei Emissionen nicht direkt wahrgenommen!
Bewusstlosigkeit und Erstickungsgefahr beim
Einatmen zu hoher Konzentrationen!
Austritt von CO
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und unkontrolliertes Abblasen,
v.a. in geschlossen Räumen vermeiden!
Geschlossene Maschinenräume belüften!
Sicherheitsbestimmungen gemäß EN378 ein-
halten!
3.2 Anlage anmelden
Flüssigkeitssammler und Ölabscheider sind Druckgerä-
te im Sinne der EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
Deshalb muss die gesamte Anlage entsprechend den
örtlichen Vorschriften bei der Aufsichtsbehörde ange-
meldet und von ihr genehmigt werden.
Die Kategorie für die Konformitätsbewertung des jewei-
ligen Druckbehälters ist in der folgenden Tabelle aufge-
listet.
Für die Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehren-
de Prüfungen sind nationale Vorschriften zu beachten
(z.B. die BetrSichV in Deutschland).
In Ländern außerhalb der EU müssen jeweils die dort
gültigen Vorschriften eingehalten werden.