Informationen für das Service-
10/2022 1028657-00A Montageanleitung – 13/58
3.7 Entsorgung
3.7.1 Umweltbestimmungen – Entsorgung
von Lampen und Batterien
Lampen enthalten Leuchtmittel und andere quecksilberhaltige
Abfälle. Batterien enthalten Schwermetallverbindungen.
Innerhalb der Europäischen Union gilt die nationale Umsetzung
der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG. Gemäß dem nationalen
Abfallgesetz und entsprechend den kommunalen Abfallsatzun-
gen sind Lampen und Batterien nachweispflichtig zu entsorgen.
Ihre örtliche Verkaufs-Agentur ist Ihnen bei der Entsorgung von
Lampen und Batterien gerne behilflich:
– Melden Sie die Anzahl von Lampen und Batterien telefo-
nisch oder schriftlich an Ihre Agentur.
Die Agentur nennt Ihnen eine kostenlose Anlieferstelle für Ihre
Lampen oder kümmert sich zusammen mit einem Entsor-
gungsunternehmen um die Abholung der Lampen und die ord-
nungsgemäße Entsorgung. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Außerhalb von Deutschland gelten die jeweiligen nationalen
Gesetze. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Verkaufs-Agentur.
3.7.2 Verpackung
Die Verpackung besteht aus 100% recyclingfähigem Material.
Nicht mehr gebrauchte und von der JK-Unternehmensgruppe in
Verkehr gebrachte Verpackungen können an die
JK-Unternehmensgruppe zurückgeliefert werden. Ihr Agentur-
partner oder Händler berät Sie gerne.
3.7.3 Entsorgung von Altgeräten
Das Gerät wurde aus wiederverwertbaren Materialien herge-
stellt. Über Inhalt oder Gefährdungspotential der verwendeten
Materialien gibt Ihnen die JK-Unternehmensgruppe Auskunft.
Gemäß Richtlinie 2012/19/EU, in Deutschland umgesetzt im
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), ist der Hersteller
verpflichtet, bestimmte elektrische und elektronische Kompo-
nenten zurückzunehmen und zu entsorgen.