Informationen für das Service-Personal
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3 Informationen für das Service-Personal
3.1 Transport und Transportschäden
Wenn Sie beim Auspacken und Aufstellen des Gerätes Trans-
portschäden feststellen, informieren Sie bitte den Betreiber.
Nachstehende Hinweise bitte beachten, damit der Schaden
schnell und unkompliziert reguliert werden kann:
Erkennbare Schäden sind innerhalb einer Frist von 4 Werk-
tagen – Anlieferungsdatum und Eingang der Meldung bei
der Spedition mitgerechnet – der ausliefernden Spedition
schriftlich zu melden.
Den entstandenen Schaden müssen Sie bei der anliefernden
Spedition geltend machen, da das Transportrisiko laut den
allgemeinen Bedingungen der Speditionsunternehmen beim
Besteller liegt. Bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten An-
sprüche werden wir Sie selbstverständlich voll unterstützen.
3.2 Lufttechnik
Überhitzung durch Störung der Luftführung!
Betriebsstörungen sind möglich.
– Luft- Zu-
und Abströmbereich zum Gerät nicht
verändern, verbauen oder zustellen, keine ei-
genmächtigen Veränderungen am Gerät vor-
nehmen. Eine Haftung des Herstellers für da-
raus resultierende Schäden ist ausgeschlos-
sen.
– Das Gerät nicht auf der Transportpalette auf-
stellen und betreiben!
– Die lufttechnischen Daten beachten.
Daten zur Zu- und Abluftplanung können Sie bei Ihrer Ver-
kaufsagentur oder beim Kundendienst (siehe Seite 2) erfragen.