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10.3 Lagerung
• Der Aufbewahrungsort für das Nietgerät muss trocken und frostsicher sein.
11. Reparatur
Garantiereparaturen werden grundsätzlich vom Hersteller durchgeführt. Reparaturen außerhalb
der Garantiezeit sind nur von fachkundigem Personal auszuführen. Die Nichtbeachtung
von Montage- und Einstellvorschriften als auch der nicht fachkundige Umgang können zu
schwerwiegenden Schäden am Gerät führen. Im Zweifelsfall ist das Gerät an den Hersteller
einzusenden.
Eine regelmäßige Wartung verlängert die Nutzungsdauer Ihrer hochwertigen
GESIPA
®
-Geräte und sollte spätestens alle 2 Jahre durch eine autorisierte
Werkstatt oder den GESIPA
®
Service durchgeführt werden. Bei intensiver
Nutzung der Geräte wird eine vorzeitige Wartung empfohlen.
12. Behebung von Störungen
12.1 Blindniet wird nicht gesetzt
Ursache Abhilfe
Futterbacken (Nr. 4) verschmutzt reinigen und Gleitächen ölen (siehe
10.1)
Futterbacken (Nr. 4) stumpf erneuern (siehe 10.1)
Druckluft nicht ausreichend siehe Betriebsdruck (siehe 3.)
12.2 Restdorn wird nicht automatisch in den Auffangbehälter gefördert
Ursache Abhilfe
Falsches Mundstück verwendet (Nr. 1) gemäß Tabelle austauschen (siehe 6.)
Mundstück (Nr. 1) verschlissen erneuern
Restdorn in Futtergehäuse (Nr. 3) verkeilt Futtermechanismus reinigen oder
erneuern (siehe 10.1)
Auffangbehälter voll leeren (siehe 9.)
Falsche Druckbuchse (Nr. 5)
verwendet
gemäß Tabelle austauschen (siehe 6.)
und Punkt 10.1 beachten