Honeywell
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Deutsch
1.8 Rechtliche Erklärungen
Die messtechnische Konformitätsbewertung richtet sich nach den
Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem das Messgerät verwendet
wird.
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach den Vorschriften des
jeweiligen Landes, in dem das Messgerät verwendet wird.
1.9 Recycling und Umweltschutz
Honeywell hat die Transportverpackungen der Messgeräte umweltgerecht
gestaltet. Bei der Auswahl wird konsequent auf die mögliche
Wiederverwertung geachtet. Die verwendeten Kartonagen sind
Sekundärrohstoffe der Pappe- und Papierindustrie. Die Instapak®-
Schaumverpackungen sind in den meisten Ländern recyclingfähig und
wiederverwertbar. Folien und Bänder sind ebenfalls aus recyclingfähigem
Kunststoff. Bei Honeywell ist das spätere Recycling und die Entsorgung
bereits Bestandteil der Produktentwicklung. Bei der Auswahl der Werkstoffe
werden die stoffliche Wiederverwertbarkeit, die Demontierbarkeit und
Trennbarkeit von Werkstoffen und Baugruppen ebenso berücksichtigt wie
Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei Recycling und Deponierung. Die
Messgeräte bestehen zum größten Teil aus metallischen Werkstoffen, die in
Stahl- und Hüttenwerken wieder eingeschmolzen werden können und
dadurch nahezu unbegrenzt wiederverwertbar sind. Die verwendeten
Kunststoffe sind im Anhang B aufgelistet, sodass sie für eine Sortierung und
Frakturierung zum späteren Recycling vorbereitet sind.
Das mitgelieferte Öl muss wie alle Mineralöle (z. B. Öl für Kraftfahrzeuge)
umweltgerecht entsorgt werden.