DEUTSCH BETRIEBSANLEITUNG
34 SR 1601 D3 / LPG3 / P3 - 33019216
VERSCHROTTUNG
Die Geräteverschrottung hat bei einer autorisierten Verschrottungsstelle zu erfolgen.
Vor der Geräteverschrottung sind folgende Bauteile/Werkstoffe zu entfernen und zu trennen sowie gemäß geltender
Umwelthygienevorschriften gesondert zu entsorgen:
– Batterien
– Polyesterstaublter
– Hauptkehrwalze und Seitenbesen
– Motoröl
– Hydrauliköl
– Öllter Hydraulikanlage
– Kunststofeitungen und -teile
– Elektrische und elektronische Teile (*)
(*) Wenden Sie sich insbesondere für die Verschrottung der elektrischen und elektronischen Teile an die örtliche Nilsk-
Niederlassung.
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