Schutz- und Andruckvorrichtung
Justierungen:
-Passen Sie die Anschlagplatten so nah wie möglich an die Werkzeuge an und justieren Sie die
horizontale Holz-Drückfeder (Abb.12a,2) entsprechend der Breite des Stückes des Holzes. Passen Sie
die vertikale Holz-Druckschuh (Abb.12a,3) entsprechend der Höhe des Stückes von Holz, das bearbeitet
wird, aber vergewissern Sie sich, dass das Holz so nah wie möglich an die Anschlagplatte platziert wird.
-Wenn dem Schutze richtig platziert sind, üben die Holz-Schieber genügend Druck und das Holz kann
gegen die Anschlagplatten gesetzt werden, während es zwischen den Klammern unterstützt wird.
-Es wird empfohlen, einen Push-Stick bei der Arbeit mit dem Spindel-Schutz zu verwenden.
-Wenn nur ein Teil des Holzes maschinell bearbeitet wird (siehe "Betriebsanleitungen"), ist es einfacher,
das Stück Holz gegen die Haltestelle zu schieben, wenn der horizontale Holz-Schieber-Schirm gedreht
wird.
-Um das gesamte System von der vertikalen Achse zu entfernen, ist es erforderlich, um den Knopf zu
entfernen.
Entfernung Frässchutz
- Wenn die Maschine mit einem Hebearm (Option) ausgestattet ist kann die Frässchutz leicht entfernt
werden.
- Verschieben Sie den Schutz nach vorne zu, auf dem Führer-Platte und legen Sie den Einlauf Anleiter so
weit wie möglich nach hinten.
- Fahren Sie mit Hebearm das Überbau weiterleiten an die Guides zu zerlegen.
Achtung!
-Wenn die Maschine nicht mit einem Hebearm (Option) ausgerüstet ist, ist die Entfernung der Frässchutz
(Gewichtung fast 100 kg/220 lb) auf eigene Gefahr, und es ist notwendig, angemessene
Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Wichtig
-Starten Sie mit der Schraube der 2 Stifte (Abb. 12b.1), die die Führungsplatte, wenn der Lift Arm ist
montiert.
-Dann fahren Sie mit Schraube den Hebearm (Abb. 12b.2) auf den Hebe-Block (Abb. 12b.3).
-Sobald die Frässchutz vollständig aufgehoben ist, kann das gesamte System schwenkbar.
-Um das System zurück zu stellen, schieben Sie einfach die Frässchutz wieder in Platz. Die Reparatur-
Punkte werden auf dem Typenschild zur Verfügung gestellt
Abb. 12a Abb. 12b