Zubehörteile, Halterungen, Batterien, etc., sofern nicht nachgewie‐
sen werden kann, daß ein solches Teil schon bei der Lieferung des
Produkts an den Erstkäufer mit einem Mangel behaftet war.
Cargotec behält sich das Recht vor, zu jedem beliebigen Zeitpunkt
Konstruktions- oder Spezifikationsänderungen am Produkt vorzu‐
nehmen, ohne daß sich daraus eine Verpflichtung ergibt, ähnliche
oder gleiche Änderungen an bereits her-gestellten, bzw. verkauften
oder ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt maximal zwölf (12) Monate, gerechnet vom
Tag der Lieferung des Produkts an den Erstkäufer an, oder insge‐
samt zweitausend (2000) Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst
eintritt; die Garantie erlischt in jedem Fall achtzehn (18) Monate,
nachdem das Produkt Cargotec verlassen hat.
Für Teile, die während der Garantiezeit ersetzt oder repariert wer‐
den, gilt eine Garantie von sechs Monaten ab dem Tag des Erset‐
zens oder Reparierens oder bis zum Ablauf der im vorherigen
Absatz aufgeführten 12 monatigen Garantiezeit.
Erfüllung der Garantieleistung
Die Garantie umfaßt nach Wahl von Cargotec die Reparatur oder
das Austauschen (durch reparierte oder neue Bauteile) von mangel‐
haften Teilen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Car‐
gotec über.
Alle Arbeiten, die während der Garantiezeit am Produkt vorgenom‐
men werden, sind von einem autorisierten Händler oder einer Kun‐
dendienststelle auszuführen und bedürfen der schriftlichen Geneh‐
migung von Cargotec. Alle Arbeiten sind ge-mäß den von Cargotec
festgelegten Bestimmungen und während der normalen Arbeitszeit
auszuführen.
Sofern möglich, ist Cargotec verpflichtet, Teile mit geltender Garan‐
tie unentgeltlich und CIP zum nächsten internationalen Eingangsort
des Kunden zu liefern. Alle weiteren Kosten, z. B. Arbeitsleistungen,
sind vom Kunden zu tragen. Sollen Teile an Cargotec zurückge‐
sandt werden, ist das Recht zur Erhebung einer Vorauszahlung der
Kosten für die Rücksendung vorbehalten.
Von der Garantie nicht umfasste Leistungen
Cargotec repariert oder ersetzt keine Teile, (a) die beim Transport
eine beschädigung erfahren haben, für die Cargotec nach den gel‐
tenden Lieferbedingungen nicht verantwortlich ist; (b) die in Folge
eines Unfalls nach Auslieferung an den Erstkäufer, aufgrund von
unsachgemäßer oder nichtautorisierter Wartung, Überladung, nicht
sorgfältiger oder ungeeigneter Aufbewahrung, Handhabung oder
Benutzung mit einem Mangel behaftet sind; (c) die in Folge von nor‐
malem Verschleiß Mängel aufweisen; (d) bei denen aufgrund von
nicht von Cargotec gelieferten Ersatzteilen Mängel auftreten; (e) die
in einer Art und Weise benutzt, gewartet oder unterhalten wurden,
die nicht den Vorschriften in den Betriebs- und Wartungsanleitun‐
gen von Cargotec entsprechen; oder (f) wenn die oben beschriebe‐
G Appendixes – Garantiehinweise 7
TL2 Maintenance Manual
591 003 Default