nen Bedingungen für einen Garantie-anspruch nicht eingehalten
wurden.
Die Garantie umfaßt nicht mechanische Routinejustierungen, wie
sie in den Betriebsanleitungen und Wartungsanwei-sungen, die
dem Erstkäufer geliefert wurden, beschrieben werden. Solche Jus‐
tierungen obliegen dem Besitzer.
Cargotec haftet nicht für besondere, mittelbare, Neben- oder Folge‐
schäden, ungeachtet von Vertrag, Garantie, Delikt, Fahrlässigkeit,
strikter Haftung oder anderem, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf, Reisekosten, Auslagen und Transportkosten, Verlust der
Anwendbarkeit des Produkts, ausgebliebenen Gewinn oder ausge‐
bliebenes Einkom-men,Beschädigung fremden Eigentums, Verspä‐
tungen, Forderungen von Kunden oder anderen Dritten für solche
oder andere Schäden. Fahrzeugbergungs-, Abschlepp- und Trans‐
portkosten bis in die Werkstatt sind nicht abgedeckt.
Die Haftung von Cargotec ist in jedem Fall auf den Kaufpreis des
Produkts beschränkt.
Ungeachtet der zuvor aufgeführten Bestimmungen unterliegt die
verpflichtende Haftung von Cargotec stets den zun je-dem Zeitpunkt
geltenden Gesetzen zur Produkthaftung.
Cargotec haftet nicht für Zusagen oder Garantien bezüglich des
Produkts und seiner Bauteile, welche über die in dieser Garantie
deutlich aufgeführten Haftungsbestimmungen von Cargotec hinaus‐
gehen.
Mängelanzeige
Der Besitzer hat festgestellte Mängel schriftlich bei Cargotec oder
einem autoririerten Händler oder einer autorisierten Kundendienst‐
stelle von Cargotec anzuzeigen. Mängel sind möglichst unverzü‐
glich anzuzeigen, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage, nachdem
der Besitzer den Mangel entdeckt hat oder entdeckt haben müßte;
ein Garantieanspruch ist innerhalb von zwei Monaten zu erheben.
Angezeigte Mängel sind von Fachkräften eines autorisierten Hän‐
dlers oder einer autorisierten Kundendienststelle von Cargotec zu
prüfen und zu bestätigen, sofern keine anderslautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
Gewährleistung für größere Bauteile
Die im Folgenden genannten Bauteile sind von ihrer jeweiligen Her‐
stellergarantie abgedeckt. Der Besitzer muss sich be-züglich Garan‐
tieleistungen direkt mit den Herstellern in Kontakt setzen: Cummins,
Allison, Volvo, Siemens, ABB, und Con-trol Techniques Drive Serv‐
ice.
Die Gewährleistung für große Bauteile (z. B. Motoren, Getriebe,
Generatoren, Umrichter, elektrische Antriebs- und Hebe-motoren)
basiert auf den Original-Garantiebedingungen des jeweiligen Hers‐
tellers. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem örtlichen Kalmar-Vertreter in
Kontakt, wenn Sie Fragen zur Garantie bzgl. einzelner Bauteile
haben.
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G Appendixes – Garantiehinweise
TL2 Maintenance Manual
591 003 Default