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Alber e-fix E35 - Sicherheitshinweise zum Akku-Pack; Lagerung des Akku-Packs; Sicherheits- und Warnhinweise zum Transport und Versand des Akku-Packs

Alber e-fix E35
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4.9 Sicherheitshinweise zum Akku-Pack
Vor der erstmaligen Benutzung des e-fix sollte dessen Akku-Pack vollständig aufgeladen werden.
Der e-fix darf nur bei Temperaturen zwischen -25°C und + 50°C betrieben werden.
Laden Sie den Akku-Pack niemals bei Temperaturen unter 0°C oder über 40°C. Wird versucht einen Ladevorgang außerhalb dieses Tempe-
raturbereichs durchzuführen, wird der Ladeprozess automatisch abgebrochen.
Der Akku-Pack darf weder Hitze (z.B. Heizkörper) noch Feuer ausgesetzt werden. Externe Hitzeeinwirkung kann zur Explosion des Akku-
Packs führen.
Im (unwahrscheinlichen) Fall einer Überhitzung oder eines Brands des Akku-Packs darf dieser unter keinen Umständen mit Wasser oder
sonstigen Flüssigkeiten in Kontakt kommen. Als einzig sinnvolles Löschmittel empfehlen die Zellenhersteller das Löschen mit Sand.
Ihr e-fix verbraucht bei jeder Benutzung Energie. Laden Sie daher den Akku-Pack möglichst nach jedem Gebrauch vollständig auf.
Das Gehäuse des Akku-Packs darf nicht geöffnet oder zerlegt werden. Ein unsachgemäßes Öffnen bzw. ein mutwilliges Zerstören birgt die
Gefahr ernsthafter Verletzungen. Zusätzlich führt das Öffnen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruches.
Verbinden Sie die Buchse [29] des Akku-Packs niemals mit metallischen Gegenständen, bzw. achten Sie darauf, dass die Kontakte in kei-
nem Fall mit metallischen Gegenständen (zum Beispiel mit Metallspänen) in Berührung kommen.
Ist die Buchse [29] verschmutzt, ist diese mit einem sauberen, trockenen Tuch zu reinigen.
Tauchen Sie den Akku-Pack keinesfalls in Wasser ein.
Bei Beschädigung oder Defekt des Akku-Packs muss dieser überprüft werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Fachhändler und
klären Sie mit ihm die weitere Vorgehensweise bezüglich Rücksendung und Reparatur ab (siehe auch Kapitel 4.11).
Ist der Akku-Pack defekt oder beschädigt darf der e-fix keinesfalls weiter verwendet werden. Kontaktieren Sie Ihren Fachhändler hin-
sichtlich einer Reparatur.
Achten sie stets darauf, den Akku-Pack sauber und trocken zu halten.
4.10 Lagerung des Akku-Packs
Die Lebensdauer eines Akku-Packs ist unter anderem von seiner Lagerung abhängig. Lassen Sie deshalb den Akku-Pack und die e-fix
Räder nicht für längere Zeit an heißen Orten liegen. Insbesondere die Kofferräume von in der Sonne stehenden Pkws sollten nur für
Transporte, aber nicht generell als Aufbewahrungsort genutzt werden.
Lagern Sie den Akku-Pack und die e-fix Räder an einem kühlen und trockenen Platz, wo sie vor Beschädigung und unberechtigtem
Zugriff geschützt sind.
Um eine optimale Lebensdauer des Akku-Packs zu erreichen sollte dieser bei einer Temperatur von 18°C bis 23°C, einem Luftdruck von
500 bis 1060 hPa und einer Luftfeuchtigkeit von 0 bis 80 Prozent gelagert werden. Der Ladezustand sollte dabei 50 Prozent betragen.
Unter dieser Voraussetzung beträgt die Lagerfähigkeit des Akku-Packs ein Jahr.
Setzen Sie den Akku-Pack bei einer Lagerung keinerlei Feuchtigkeiten (Wasser, Regenwasser, Schnee, etc.) aus.
Laden Sie den Akku-Pack vor dem Einlagern auf und überprüfen Sie den Ladezustand jeden Monat. Laden Sie ihn ggf. nach, wenn der
Ladezustand unter 50 Prozent sinkt.
4.11 Sicherheits- und Warnhinweise zum Transport und Versand des Akku-Packs
Im e-fix Akku-Pack werden Lithium-Ionen-Zellen verwendet. Für Transport und Versand des Akku-Packs gelten daher entsprechende
gesetzliche Bestimmungen, welche strikt einzuhalten sind! Beispielsweise darf ein defekter Akku-Pack grundsätzlich nicht in Flugzeugen
transportiert werden, weder als Handgepäck, noch als aufgegebenes Gepäck.
Sollte Ihr Akku-Pack defekt sein, so bringen Sie ihn bitte persönlich zu Ihrem Fachhändler, da auch der Postversand bzw. der Versand
über sonstige Versender in Bezug auf Lithium-Ionen Akkus streng reglementiert ist. Auch hier empfehlen wir, vorab mit dem Fachhändler
Kontakt aufzunehmen.
Da sich die Transportbestimmungen jährlich ändern können, empfehlen wir Ihnen dringend sich vor Antritt einer Reise mit dem Reise-
veranstalter bzw. der Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft in Verbindung zu setzen und sich über die aktuell gültigen Bestimmungen zu
informieren.
Bewahren Sie den Verpackungskarton des Akku-Packs unbedingt für den Fall eines Transportes auf.
Besprechen Sie vor einem Versand des Akku-Packs die erforderlichen Maßnahmen mit Ihrem Fachhändler.
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