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Alber e-fix E35 - Zulässige Nutzungsbedingungen;Einsatzorte

Alber e-fix E35
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Angabe des Temperaturbereichs, in welchem das Gerät genutzt werden kann.
Gebrauchsanweisung beachten!
Diese Gebrauchsanweisung enthält u.a. Anweisungen, Informationen und Warnhinweise zum Betrieb des e-fix, sowie
zum Laden der Akkus. Diese sind vor Inbetriebnahme bzw. dem erstmaligen Laden des e-fix zu lesen und zu berück-
sichtigen.
Maximales Personengewicht, mit welchem der e-fix belastet werden darf
e-fix E35: 120 kg / e-fix E36: 160 kg).
Angabe des Herstellungsdatums auf dem Systemetikett (siehe Kapitel 10)
Name und Anschrift des Herstellers des Gerätes (siehe Rückseite dieser Gebrauchsanweisung)
Gefahrgutkennzeichnung (Klasse 9) auf dem Karton des Akku-Packs
Siehe hierzu auch Kapitel 4.11
1.6 Zulässige Nutzungsbedingungen/Einsatzorte
Beachten Sie die Hinweise zu den zulässigen Nutzungsbedingungen in der Gebrauchsanweisung Ihres Rollstuhls, an dem die e-fix Räder
angebracht sind.
Beachten Sie neben den Angaben zum e-fix unbedingt auch die Angaben des Rollstuhlherstellers (z.B. maximale Steigfähigkeit, maximal
zulässige Hindernishöhe, maximales Nutzergewicht, maximale Geschwindigkeit etc.). Es gelten immer die niedrigsten Werte!
Einschränkungen der zulässigen Betriebsbedingungen (z. B. maximale Steigfähigkeit, maximal zulässige Hindernishöhe, maximales Nutz-
ergewicht etc.) müssen auch bei Nutzung des e-fix beachtet werden!
Der e-fix darf nur bei Temperaturen zwischen -25°C und +50°C betrieben werden. Setzen Sie den e-fix daher keinen Wärmequellen
(wie beispielsweise intensiver Sonneneinstrahlung) aus, da sich Oberflächen dadurch stark erwärmen können.
Vermeiden Sie Fahrten auf nicht befestigtem Untergrund (z. B. auf losem Schotter, im Sand, Schlamm, Schnee, Eis oder durch tiefe Was-
serpfützen).
Beachten Sie insbesondere die Sicherheits- und Gefahrenhinweise ab Kapitel 3.
Setzen Sie den e-fix bei Nichtgebrauch nicht dauerhaft starker Sonneneinstrahlung aus. Dies hätte zur Folge, dass sich
der Motor dadurch erwärmt und im Extremfall nicht die volle Leistung abgegeben werden kann. Auch Kunststoffteile
altern schneller unter intensiver Sonneneinstrahlung.
Fahren Sie niemals ohne Kippstützen und nehmen Sie diese ausschließlich zur Überquerung größerer Hindernisse
ab. Es steht im Ermessen des Fahrers hierzu eine Begleitperson zur Unterstützung heranzuziehen, da eine erhöhte
Kippgefahr besteht.
Bei Fahrten ohne paarweise angebrachte Kippstützen erhöht sich das Unfall- und damit das Verletzungsrisiko. Die
Alber GmbH lehnt jegliche Haftung für Unfälle ab, welche sich aufgrund nicht angebrachter paarweiser Kippstützen
ereignen.
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