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Alber e-fix E35 - Entsorgung; Gewährleistung, Garantie und Haftung; Mängelgewährleistung; Haltbarkeitsgarantie

Alber e-fix E35
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Wir empfehlen auf jeden Fall die Kostenübernahme für Wartungsarbeiten an unseren Produkten vorab mit dem zuständigen Leistungsträgern
respektive Krankenkassen abzuklären, gerade auch im Hinblick auf eventuell bestehende Verträge.
7.5 Entsorgung
Dieses Gerät, dessen Akku-Pack und das Zubehör sind langlebige Produkte.
Es können jedoch Stoffe enthalten sein, die sich für die Umwelt als schädlich erweisen könnten, falls sie an Orten (z.B.
Mülldeponien) entsorgt werden, die nach der aktuellen, im jeweiligen Land gültigen Gesetzgebung dafür nicht vorgese-
hen sind.
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ (gemäß WEEE Verordnung 2002/96/EG) befindet sich auf diesem Pro-
dukt, um Sie an die Verpflichtung zum Recycling zu erinnern.
Bitte verhalten Sie sich daher umweltbewusst und führen Sie dieses Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer Ihrer regio-
nalen Recyclingeinrichtung zu.
Bitte informieren Sie sich über die in Ihrem Land gültige Gesetzgebung bezüglich der Entsorgung, da die WEEE-Verordnung nicht in allen
europäischen Staaten für dieses Produkt Anwendung findet. Alternativ wird der e-fix auch von Alber oder den Alber Fachhändlern zur fach-
gerechten und umweltschonenden Entsorgung zurückgenommen.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Mängelgewährleistung
Alber gewährleistet, dass der e-fix zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate
nach der Auslieferung des e-fix.
8.2 Haltbarkeitsgarantie
Alber leistet auf den e-fix eine 24-monatige Haltbarkeitsgarantie.
Von der Haltbarkeitsgarantie nicht erfasst sind
Geräte, deren Seriennummern geändert, entstellt oder entfernt worden sind.
Verschleißteile wie beispielsweise Reifen, Bedienelemente und die Speichen.
Mängel durch natürliche Abnutzung, Fehlbehandlung, insbesondere Mängel durch Nichtbeachtung dieser Gebrauchsanweisung, Unfälle,
fahrlässige Beschädigung, Feuer-, Wassereinwirkung, höhere Gewalt und andere Ursachen, die außerhalb des Einflussbereiches von Alber
liegen.
durch täglichen Gebrauch bedingte Wartungsarbeiten (z. B. Austausch der Bereifung).
Geräteprüfung ohne Defektbefund.
8.3 Haftung
Die Alber GmbH ist als Hersteller des e-fix für dessen Sicherheit nicht verantwortlich, wenn:
der e-fix unsachgemäß gehandhabt wird
der e-fix nicht in 2-jährigem Turnus von einem autorisierten Fachhändler oder der Alber GmbH gewartet wird
der e-fix entgegen den Hinweisen dieser Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen wird
der e-fix mit ungenügender Akkuladung betrieben wird
Reparaturen oder andere Arbeiten von nicht autorisierten Personen am e-fix durchgeführt werden
fremde Teile angebaut oder mit dem e-fix verbunden werden
Teile des e-fix abgebaut werden

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