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Angelo Po FX 101 E 1-2 - Page 73

Angelo Po FX 101 E 1-2
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C13961962.fmIDM
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Bedien- und installationshandbuch
Kontakt kommen und/oder in sie eindringen.
Während des Transports und der Lagerung muss die Umgebungstemperatur
zwischen -25°C und 55°C betragen. Die elektrische Ausrüstung darf jedoch Temper-
aturen bis 70°C ausgesetzt werden, sofern dies nicht über einen Zeitraum von mehr
als 24 Stunden geschieht.
Sollten eine oder mehrere der genannten, für den ordnungsgemäßen Betrieb der ele-
ktrischen Ausrüstung unabdingbaren Bedingungen nicht erfüllt werden können, müs-
sen schon bei der Vertragsverhandlung die zur Schaffung der geeigneten
Voraussetzungen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen vereinbart werden (z.B.
Verwendung spezieller elektrischer Komponenten, Installation von Klimageräten
usw.).
Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätigkeiten (Produkte, Dienstleistungen
usw.) auf die Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestimmen und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt müs-
sen die nachstehenden Faktoren berücksichtigen:
-Emissionen in die Atmosphäre
-Abwässer
-Abfallwirtschaft
-Bodenverunreinigung
-Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
-Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise, die von jedem, der zur Interak-
tion mit dem Gerät während seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt ist,
beachtet werden müssen, um die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen im Betreiber-
land entsorgt werden.
Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu achten, dass keine umweltbelas-
tenden Stoffe (Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle müssen nach den gel-
tenden einschlägigen Bestimmungen getrennt entsorgt werden.
Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genommen wird, müssen alle seine Kom-
ponenten in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt entsorgt werden.
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-
Richtlinie 2002/96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Die Entsorgung
in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) muss
der Betreiber bei der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei den hierfür
vorgesehenen Rücknahmestellen abgeben oder im Moment des Erwerbs neuer
Geräte unzerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG entsorgt werden
müssen, müssen mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein.
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zieht
Sanktionen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in dem Mitglied-
staat nach sich, in dem die Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können gefährliche Stoffe enthalten, die
schädlich für die Gesundheit der Personen und für die Umwelt sein können.
Daher müssen sie unbedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
SICHERHEITSHINWEISE ZUR UMWELTBELASTUNG

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