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3608870DD4/2015-09 |
ErgoSpin/CC-ErgoSpin Bosch Rexroth AG 49
/110
Anhang
Die unvollständige Maschine darf erst
dann in Betrieb genommen werden,
wenn festgestellt wurde, dass die Ma-
schine, in die die unvollständige Ma-
schine eingebaut werden soll, den
Bestimmungen der EG-Maschinenricht-
linie 2006/42/EG entspricht, sofern
nach dieser Richtlinie relevant.
Nachfolgende Person ist bevollmächtigt, die
relevanten technischen Unterlagen zusam-
menzustellen:
16.4.1 Anlage zur Einbauerklärung
Tab. 25 auf Seite 50 beinhaltet die grundle-
genden Sicherheits- und Gesundheits-
schutzanforderungen nach Maschinenrichtli-
nie 2006/42/EG, Anhang I.
Hinweise zu Tab. 25 auf Seite 50:
• Unter „angewendet“ bedeutet:
–„X“: Die Anforderung kommt zur Anwen-
dung und ist für das Produkt relevant.
–„–“: Die Anforderung kommt nicht zur
Anwendung und ist für das Produkt nicht
relevant.
• Unter „erfüllt“ bedeutet:
–„X“: „ja, erfüllt“
–„–“: „nicht erfüllt“
Name: Manuel Rieger
Anschrift: Bosch Rexroth AG
Electric Drives and Controls
DC-IA/EWT2
Fornsbacher Str. 92
71540 Murrhardt
Deutschland
Murrhardt , den 24.08.2015 i.V. i.V.
Ort Datum Harald Lukosz
DC-IA/EWT
Martin Doelfs
DC-IA/SWT