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IP1861DE - 2015-12-02
2. EG-Konformitätserklärung
2.1 Maschinenrichtlinie
(Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II-B)
Der Hersteller Entrematic Group AB mit Sitz in Lodjursgatan 10, SE-261 44 Landskrona, Schwe-
den
erklärt, dass die motorbetriebene Schranke Typ Ditec QIK4E-QIK7EH-QIK7YEH den wesent-
lichen Anforderungen der nachstehenden EG-Richtlinien entspricht:
- Richtlinie über die Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG;
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EG
den nachstehenden Eigenschaften der Norm EN 13241-1 (Anhang ZA) entspricht:
- Werkseigene Produktionskontrolle (konform)
- Freisetzung gefährlicher Stoffe (konform)
- Widerstand gegen Windlast (Klasse 5)
- Sicheres Öffnen (konform)
- Mechanische Festigkeit und Stabilität (konform)
- Betriebskräfte (konform)
Prüfstelle: Treviso Tecnologia - CERT
Eintragungsnummer: 1600
Adresse: Via Pezza Alta, 34 31046 Rustignè di Oderzo (TV)
Landskrona, 12-02-2013 Marco Pietro Zini
(BA President)
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tür
motorisiert, den gleichen Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, die die im Anhang V der MR genannten Dokumente enthalten
muss;
(die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre
lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum des motorisierten
Türs);
- Erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und
Aushändigung an den Kunden;
- Anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür laut Punkt 1.7.3. der Anlage I
der MR.