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Sichtprüfungen
Allgemeines Bei der Sichtprüfung sind die nachfolgend beschriebenen Prüfungen ohne weiteres Zerle-
gen des Geräts durchzuführen. Zur Sicherheit beitragende Teile dürfen keine offensichtli-
chen Mängel aufweisen. Des weiteren sind Mängel anzuführen, welche bei der
Sichtprüfung zu einer Gefährdung führen können.
Erkennbare Mängel, die Anlass anderer Gefährdungen sein können, müssen eine soforti-
ge Instandsetzung oder Einschränkung der weiteren Verwendung bis zur Mängelbehe-
bung nach sich ziehen.
Netzversorgung
und Anschluss-
leitungen
- Anschlussleitungen und äußere Leitungen dürfen nicht beschädigt oder defekt sein
- Isolierungen dürfen nicht schadhaft sein (keine Isolier- oder Klebebänder zum Aus-
bessern von Beschädigungen verwenden)
- Stecker und Steckverbindungen dürfen nicht schadhaft oder deformiert sein
- Zugentlastung, Biegeschutz-Vorrichtung, Leitungsführungen oder Befestigungen
müssen wirksam sein
- Leitungen / Stecker müssen für den Einsatzbereich und die Leistung geeignet sein
- Sicherungseinsätze und Gerätesicherungshalter dürfen nicht defekt sein
WICHTIG!
Zur Ermittlung von Querschnitt und Strombelastbarkeit von Netzkabeln die Norm
IEC 60364-5-52 beachten.
Da auf Grund der Verlegungsart der Kabel und deren Isolierung, der unterschiedlichen
Umgebungstemperatur die Strombelastbarkeit variieren kann, beim Tausch der Netzzulei-
tung die Anforderungen der Norm IEC 60364-5-52 einhalten. Beachten Sie auch die An-
forderungen und Normen Ihres Landes!
Gehäuse und Ab-
deckungen
- Gehäuseteile, Isolierteile und Schutzabdeckungen dürfen nicht fehlen oder beschä-
digt sein
- Unzulässige Änderungen dürfen nicht vorhanden sein, z.B.: Ein-, Umbauten welche
nicht vom Hersteller frei gegeben sind
- Kühlöffnungen dürfen nicht verschmutzt oder verstopft sein, Luftfilter muss vorhanden
sein
- Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung, Korrosion oder Alterung darf nicht
sichtbar sein
- Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch dürfen nicht vorhanden
sein
- Leitfähige Gegenstände dürfen nicht im Gehäuse sein
Stellteile und An-
zeigegeräte
- Bedienelemente und Anzeigen dürfen nicht defekt sein
Leistungsschild
und Warnaufkle-
ber
- Aufschriften, die der Sicherheit dienen (z.B.: Warnhinweise, Erdungssymbole, Leis-
tungsschilder...) müssen vorhanden sein. Die Aufschriften gegebenenfalls in geeigne-
ter Form erneuern, ergänzen oder berichtigen
- Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Aufschriften oder Symbole, der Bemes-
sungsdaten und Stellungsanzeigen sicherstellen