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Gemu 554 - Inspektion und Wartung; Inbetriebnahme; Steuerfunktion 2 und; Steuerfunktion

Gemu 554
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554
Antriebe B, 0, 1, 2, 3 und 4
Nennweite Drehmomente [Nm]
DN 50 200
DN 65 260
DN 80 280
Antriebe 0K, 1K, 2K, 3L und 4L
Nennweite Drehmomente [Nm]
DN 15 90
DN 20 90
DN 25 100
DN 40 120
DN 50 150
DN 65 200
12.4 Montage von Zubehör
12.4.1 Steuerfunktion 1
1. Abdeckkappe entfernen.
2. Antrieb in O en-Position bringen.
3. Antriebsgröße B: Optische
Stellungsanzeige durch leichte
Drehbewegung mit einer Zange
entfernen.
4. Andere Antriebsgrößen: Optische
Stellungsanzeige herausdrehen.
5. Antrieb von Steuermediumleitungen
trennen.
6. Zubehör montieren (siehe jeweilige
Montageanleitung).
12.4.2 Steuerfunktion 2 und 3
1. Antrieb von Steuermediumleitungen
trennen.
2. Abdeckkappe entfernen.
3. Zubehör montieren (siehe jeweilige
Montageanleitung).
13 Inbetriebnahme
WARNUNG
Aggressive Chemikalien!
® Verätzungen!
G Vor Inbetriebnahme Dichtheit
der Medienanschlüsse prüfen!
G Dichtheitsprüfung nur mit
geeigneter Schutzausrüstung.
VORSICHT
Gegen Leckage vorbeugen!
G Schutzmaßnahmen gegen
Überschreitung des maximal
zulässigen Drucks durch eventuelle
Druckstöße (Wasserschläge) vorsehen.
Vor Reinigung bzw. vor Inbetriebnahme
der Anlage:
G Ventil auf Dichtheit und Funktion prüfen
(Ventil schließen und wieder ö nen).
G Bei neuen Anlagen und nach
Reparaturen Leitungssystem bei voll
geö netem Ventil spülen (zum Entfernen
schädlicher Fremdsto e).
Reinigung:
Betreiber der Anlage ist verantwortlich für
Auswahl des Reinigungsmediums und
Durchführung des Verfahrens.
14 Inspektion und Wartung
WARNUNG
Unter Druck stehende Armaturen!
® Gefahr von schwersten Verletzungen
oder Tod!
G Nur an druckloser Anlage arbeiten.
VORSICHT
Heiße Anlagenteile!
® Verbrennungen!
G Nur an abgekühlter Anlage
arbeiten.
VORSICHT
G Wartungs- und
Instandhaltungstätigkeiten nur durch
geschultes Fachpersonal.
G Für Schäden welche durch
unsachgemäße Handhabung oder
Fremdeinwirkung entstehen, übernimmt
GEMÜ keinerlei Haftung.
G Nehmen Sie im Zweifelsfall vor
Inbetriebnahme Kontakt mit GEMÜ auf.
1. Geeignete Schutzausrüstung gemäß
den Regelungen des Anlagenbetreibers
berücksichtigen.
2. Anlage bzw. Anlagenteil stilllegen.
3. Gegen Wiedereinschalten sichern.
4. Anlage bzw. Anlagenteil drucklos
schalten.
Der Betreiber muss regelmäßige
Sichtkontrollen der Ventile entsprechend
den Einsatzbedingungen und des
Gefährdungspotenzials zur Vorbeugung
von Undichtheit und Beschädigungen
durchführen. Ebenso muss das Ventil in

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