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Bertolini 140 - Algemeine Sicherheitsforschriften; Warnsymbole

Bertolini 140
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WARNSYMBOLE
Dieses Zeichen weist Sie auf alle
grundlegenden Hinweise hin,
die Ihre persönliche Sicherheit
betreffen. Diese Hinweise
müssen gewissenhaft befolgt
werden und auch an alle andere Benutzer
der Maschine weitergegeben werden.
Diese Sicherheitsvorschriften ergänzen die
Bedienungs und Wartungshandbücher der
Maschine und des Motors, die ihnen beide bei
der Übernahme des Maschine ausgehändigt
werden.
Dieses Symbole erfordert die
Zuhilfenahme der Wartungs- und
Bedienungsanleitung, und zwar
in Bezug auf die an der Maschine
angedeuteten Bedienungshebel.
ACHTUNG!
Verbrennungsgefahr.
ACHTUNG! - Kinder von der
Maschine fernhalten!
ACHTUNG!
Gefahr durch sich bewe-gende
Mähmesser. Hände und Füße
fernhalten.
ACHTUNG! - Gefahr durch sich
bewegende Mähmesser und
drehende Teile. Hände und Füße
fernhalten.
ACHTUNG! - Feuergefahr.
.
ALGEMEINE
SlCHERHEITSVORSCHRIFTEN
1) Diese Maschine ist ausschließlich dafür
gebaut, um von nur einem Bediener durch
Führung der dafür bestimmten Lenkholme
benutzt zu werden. Jeder andere Gebrauch
ist untersagt!
2) Vor Benutzung der Maschine sind
die Hinweise in der Bedienungs- und
Wartungsanleitung aufmerksam zu lesen,
damit ist gewährleistet, daß alle Handgriffe
beherrscht werden, um die Maschine sicher
zu kontrollieren.
3) Es dürfen keine Personen oder
Gegenstände auf der Maschine transportiert
werden.
4) Sich vergewissern, daß alle Schutz-
einrichtungen ordnungsgemäß angebaut sind
und entsprechend funktionieren.
5) Vor Inbetriebnahme sind alle Einrich-
tungen und Betätigungshebel und deren
Funktion zu überprüfen. Besonders
aufmerksam die Funktionsfähigkeit der
Kupplung, des Motorstops und der Bremsen
(wenn vorhanden) prüfen. Während des
Arbeitseinsatzes ist es zu spät!
6) Der Hersteller ist für Schäden, die
durch eigenwillige Veränderungen an der
Maschine verursacht wurden, von der Haftung
ausgeschlossen.
7) Kindern und im Umgang mit der Maschine
ungeübten Personen ist der Gebrauch
untersagt.
8) Vor Arbeitsbeginn sich vergewissern, daß
niemand dem Arbeits- und Gefahrenbereich
nähert oder dort aufhält. Der Bediener ist für
Verletzungen Dritter verantwortlich, wenn sich
jemand im Schwenkbereichs der Maschine
aufhält. Unter diesen Voraussetzungen ist ein
Gebrauch der Maschine untersagt!
9) Den Sicherheitsabstand, der durch
ordnungsgemäße Führung der Lenkholme

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