#65060/INTL-K-10.2020 MORIA 58
A. WIE WIRD DAS BETRIEBSSPANNUNG AUSWÄHLEN (115V ODER 230V POSITION)
Schritt Maßnahme
WICHTIGE HINWEISE
Abb.
1 Steuereinheit
abschalten.
Bevor Sie die Steuereinheit öffnen, müssen Sie diese abschalten
und den Netzstecker ziehen.
B9
2 Die Klappe vorsichtig
öffnen.
B10
E1-E2-E3
3 Den Wahlschalter
herausnehmen und auf
den gewünschten Wert
einstellen
Für eine Stromversorgung von 100-120V: Wahlposition «115V».
Für eine Versorgungsspannung von 220-240V: Wahlposition
«230V».
E4
4 Den Wahlschalter
wieder einsetzen und
die Klappe schließen.
E5
B. BATTERIEWECHSEL
Wenn die Batterie nicht lädt oder sich schnell entlädt, muss die Batterie in der Konsole gewechselt werden.
Siehe Abbildung F
Schritt Maßnahme
WICHTIGE HINWEISE
Abb.
1 Steuereinheit abschalten. Bevor Sie die Steuereinheit öffnen, müssen Sie sie abschalten und
den Netzstecker ziehen.
B9
2 Die beiden Schrauben
auf der Rückseite der
Steuereinheit lösen.
F1 – B14
3 Den Deckel nach vorne
schieben.
F2
4 Den Deckel in zwei
Schritten von hinten nach
vorne abheben.
F3
5 Die Batterieanschlüsse
abnehmen.
F4
6 Die beiden Schrauben
lösen.
F5
7 Das Metallteil
herausnehmen (dabei die
Schrauben festhalten).
F6
8 Die Batterie am
Kunststoffstreifen
hochziehen.
F7
9 Neue Batterie einlegen,
positionieren und
Metallteil wieder
aufschrauben. Die neue
Batterie anschließen,
positionieren und
den Deckel wieder
aufschrauben.
Batterie: 12 V - 7 Ah (Pb)
Nur Originalteile des Herstellers verwenden. Bei Verwendung
anderer Batterien laufen Sie Gefahr, die Einheit schwer zu
beschädigen oder Betriebsstörungen zu verursachen.
Bei Fragen zum Recycling der Batterie wenden Sie sich bitte an
Ihren Händler oder an MORIA.
DIE STEUEREINHEIT DARF NICHT OHNE BATTERIE BETRIEBEN
WERDEN.
Wichtig: Die verbrauchte Batterie gilt als Sondermüll, der gemäß
den speziellen Vorschriften für das Sammeln, die Aufbereitung, das
Recycling und die Entsorgung zu behandeln ist, die in der Richtlinie
2006/66/EG vom 9. September 2006 für Batterien und Akkus sowie
für Batterie- und Akkuabfälle festgelegt sind. Die Batterie muss
daher an einem geeigneten Sammelpunkt abgegeben werden
F8
10 Batterietest Lesen Sie Kapitel VIII.C
C. HAUPTSICHERUNGEN WECHSELN
Schritt Maßnahme
WICHTIGE HINWEISE
Abb.
1 Steuereinheit
abschalten.
Bevor Sie die Steuereinheit öffnen, müssen Sie diese abschalten
und den Netzstecker ziehen.
B9
2 Die Klappe vorsichtig mit
einem Schraubendreher
öffnen.
B10
G1-G2
3 Die Sicherungshalterung
herausnehmen und die
beiden Sicherungen
wechseln.
500 mA träge hohe Schaltleistung G3-G4-G5
4 Die Klappe wieder
schließen.
G1
XII. GARANTIE
A. ANWENDUNGSBEREICH DER GARANTIE
BESCHREIBUNG MORIA Art.-Nr.
EVOLUTION 3E Konsole (ohne Batterie) 19380
EVOLUTION 3-3E Fußschalter 19361
EVOLUTION 3E Fußschalter Epi-K™ 19381
• Die oben genannten Teile sowie Ersatzteile und Arbeitszeit für die Reparatur sind Teil der Garantie.
Jegliche zurückgesendeten Teile müssen in ihrer Originalverpackung zurückgesendet werden,
nachdem sie zuvor dekontaminiert wurden.
• Wartung und Austausch von Ersatzteilen wird ausschließlich durch von MORIA autorisierte
Techniker durchgeführt.
B. NICHTIGKEIT DER GARANTIE
• Mängel oder Funktionsstörungen, die nach Ablauf der Garantiezeit festgestellt werden (siehe
Abschnitt XII.C.).
• Normaler Verschleiß.
• Nachlässigkeit, unsachgemäße Verwendung oder Nichteinhaltung der im Benutzerhandbuch
aufgeführten Bestimmungen.
• Verwendung von Betriebsmitteln, Ersatz- oder Zubehörteilen, die nicht von MORIA stammen (z.B.
Klingen oder Schläuche).
• Demontage, Änderungen oder Eingriffe durch Personen, die nicht von MORIA autorisiert sind.
C. GARANTIEDAUER
• Die Garantiezeit beginnt am Versandtag des Materials.
• Die Garantiedauer beträgt 12 Monate ab dem Versandtag.
D. HAFTUNG
• Die Haftung von MORIA beschränkt sich auf die im Abschnitt XII.A. beschriebenen Leistungen.
MORIA lehnt jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden insbesondere nanzieller Art ab,
die dem Kunden aufgrund von Arbeiten im Rahmen der Garantie entstehen könnten.
• Für eventuelle Streitfälle im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung des hier
genannten Vertrags und der allgemeinen Bedingungen ist das Handelsgericht Nanterre zuständig.