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01/2017
Montage-, Bedienungs- und Wartungs-
anleitung blueMatic EAV
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Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG · Berkeser Str. 6 · D-98617 Meiningen www.winkhaus.de
Technische Änderungen vorbehalten
Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung:
• sind die hierzu nötigen Informationen und Instruktionen an die betreenden Perso-
nen weiterzugeben,
• ist die Montage von Beschlägen, Schließmitteln und Zubehör von fachkundigen
Personen nach den jeweiligen Einbauanweisungen durchzuführen. Mitgeltende
DIN-Normen sind dabei zu beachten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist gegeben, wenn die Winkhaus Beschläge:
• gemäß ihrer Aufgabendenition und Einbauvorgaben eingesetzt werden,
• nicht bestimmungswidrig gebraucht werden,
• regelmäßig nach den Wartungs- und Pegeanweisungen behandelt werden, min-
destens 1 x jährlich ölen bzw. denierte Gleitstellen (wie z. B. Fallenschräge) bei
Bedarf öfter,
• nicht über die Anzeichen Ihrer Verschleißgrenze hinweg benutzt werden,
• bei Störungen durch fachkundige Personen repariert werden.
Für Personen- oder Sachschäden als Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Bedie-
nung oder Nutzung haftet der Lieferer/Hersteller nicht.
1.3 Bestimmungswidrige Verwendung
Das Verriegelungssystem ist nicht dazu ausgelegt, Formänderungen und Veränderun-
gen des Dichtschlusses in Folge von Temperaturunterschieden oder Bauwerksverän-
derungen aufzunehmen.
Türen für Feuchträume und für den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven korrosi-
onsfördernden Luftinhalten erfordern Sonderbeschläge.
Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung - von Ver-
schlusssystemen liegt insbesondere vor, wenn:
• die Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beachtet werden;
• durch das Einbringen von fremden und/oder nicht bestimmungsgemäßen Gegen-
ständen in den Önungsbereich, das Verschlusssystem oder in das Schließblech
der einwandfreie Gebrauch verhindert wird;