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ahlmann AS 4 - Fahren mit dem Gerät auf Öffentlichen Straßen

ahlmann AS 4
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S04C S04C
Bild 5-2
5-2
Bild 5-3
5.2.2 Fahren mit dem Gerät
auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG
- Das Fahren auf öffentlichen
Straßen ist nur mit Standard-,
Mehrzweck- oder Leichtgut-
schaufel und nur mit Schaufel-
schutz erlaubt.
- Ein Warndreieck und ein Ver-
bandskasten sind im Gerät mit-
zuführen.
HINWEIS
Der Fahrer muß folgenden Führer-
schein besitzen:
- Klasse IV alt bzw. V neu für den
Langsamläufer - 20 km/h -
- Klasse III für den Schnelläufer
- 30 km/h -
Der Führerschein (Original) sowie
die Betriebserlaubnis (Original) sind
mitzuführen.
Vor Antritt der Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr sind folgende Sicher-
heitsmaßnahmen für den Straßen-
verkehr zu treffen:
(1) Den Schaufelarm soweit
absenken, daß der tiefste Punkt des
Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahr-
bahn steht (5-2).
(2) Die Ventilgeber für Arbeits- und
Zusatzhydraulik müssen verriegelt
sein (Kapitel 5.5).
(3) Schwenkwerk durch Einlegen
des Blockierungskeils (1-3/1) in
Schwenkblockierung (1-2/Pfeil)
blockieren und mit Federvorstek-
ker (1-3/2) sichern.
(4) Die Schaufelschneide und
-zähne durch den Schaufelschutz
(5-2/Pfeil) abdecken.
(5) Stecker des Schaufelschutzes
in die Steckdose stecken (5-3/Pfeil).
Bild 5-2
5-2
Bild 5-3
5.2.2 Fahren mit dem Gerät
auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG
- Das Fahren auf öffentlichen
Straßen ist nur mit Standard-,
Mehrzweck- oder Leichtgut-
schaufel und nur mit Schaufel-
schutz erlaubt.
- Ein Warndreieck und ein Ver-
bandskasten sind im Gerät mit-
zuführen.
HINWEIS
Der Fahrer muß folgenden Führer-
schein besitzen:
- Klasse IV alt bzw. V neu für den
Langsamläufer - 20 km/h -
- Klasse III für den Schnelläufer
- 30 km/h -
Der Führerschein (Original) sowie
die Betriebserlaubnis (Original) sind
mitzuführen.
Vor Antritt der Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr sind folgende Sicher-
heitsmaßnahmen für den Straßen-
verkehr zu treffen:
(1) Den Schaufelarm soweit
absenken, daß der tiefste Punkt des
Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahr-
bahn steht (5-2).
(2) Die Ventilgeber für Arbeits- und
Zusatzhydraulik müssen verriegelt
sein (Kapitel 5.5).
(3) Schwenkwerk durch Einlegen
des Blockierungskeils (1-3/1) in
Schwenkblockierung (1-2/Pfeil)
blockieren und mit Federvorstek-
ker (1-3/2) sichern.
(4) Die Schaufelschneide und
-zähne durch den Schaufelschutz
(5-2/Pfeil) abdecken.
(5) Stecker des Schaufelschutzes
in die Steckdose stecken (5-3/Pfeil).

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