10. ENTSORGUNG DES TRAKTORS
Nach dem Erreichen der Lebensdauer ist der Halter verpflichtet das Gerät zu verschrotten. Dies kann auf
zweierlei Weise geschehen:
a) Der Übergabe des Gerätes an eine Entsorgungsfirma (Kovošrot, Schrotthändler, usw. ). Hier erhalten Sie
einen Entsorgungsnachweis.
b) Entsorgung auf eigene Verantwortung. In diesem Falle empfehlen wir folgendes:
• Die Entsorgung fhren Sie nach den gültigen Gesetzesvorlagen darüber durch.
• Demontieren Sie das ganze Gerät.
• Teile, die Sie noch benutzen möchten, säubern Sie und lagern Sie ein.
• Die übrigen Teile trennen Sie nach Gefahrenklassen und entsorgen Sie sie jeweils einzeln (Öle,
Schmierstoffe, Kunststoffteile,Metallteile usw.) Beachten Sie hierbei die gültigen Gesetze.
• Die Trennung der Teile nehmen Sie nach dem Katalog für Abfall und Entsorgung. Mit ökologisch
ungefährlichem Abfall verfahren Sie wie mit Recycling.
Seco GROUP a.s. behält sich Änderungen und Weiterentwicklungen vor. Aus diesem Grund können
keine Ansprüche geltend gemacht werden.Druck, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Übersetzung
(auch Teile) sind ohne schriftliche Genehmigung der Seco GROUP a.s. nicht erlaubt. Änderungen sind
vorbehalten.
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