Pro Pak´r bedienungsanleitung version 1.0 Seite -7-
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gewäHrleistung und Haftung
Die Gewährleistung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft, sofern keine anders
lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde:
• Der Hersteller übernimmt eine Gewährleistung im Hinblick auf den Originalbetreiber für einen
Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferzeitpunkt des Produktes.
• Eventuelle Mängel müssen dem Hersteller vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums mitgeteilt
werden.
- Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die:
- während des normalen Betriebs der Maschine/Einheit auftreten
- aus Konstruktions- oder Materialfehlern resultieren
- aufgrund von mangelnder Fachkenntnis seitens des Herstellers entstehen
• Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf aus folgenden Gründen resultierende Mängel:
- normale Abnutzungserscheinungen
- unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung
- Verwendung von nicht ausdrücklich zugelassenen Verbrauchsmaterialien
• Sollten Mängel auftreten, wird der Hersteller:
- die betreffenden Teile ersetzen. Das Eigentum an den ersetzten Teilen geht wieder auf den Hersteller
über.
- die Mängel beheben
- sich für den Austausch des Gerätes entscheiden, falls eine Reparatur aus spezischen Gründen nicht in
Betracht kommt. Der Kunde muss dem Hersteller die Gelegenheit einräumen, die Mängel zu beheben.
• Von Dritten eingebaute Bauteile unterliegen der Gewährleistung bei den betreffenden Herstellern.
Die in diesem Fall anwendbaren Gewährleistungsbedingungen unterscheiden sich eventuell von den im
Vorfeld genannten.
• Der Hersteller behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Veränderungen an der
Maschine/Einheit vorzunehmen.
Bitte beachten Sie die folgenden Haftungsbeschränkungen des Herstellers im Rahmen der
Gewährleistungsbedingungen:
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für potenziell gefährliche Situationen, Unfälle oder
Schäden die aufgrund der Nichtbeachtung von Warnungen oder Anweisungen entstanden sind, die auf
der Maschine/Einheit angebracht oder in dieser Bedienungsanleitung enthalten sind.
Beispiele für Fälle, in denen der Hersteller keine Haftung übernimmt:
• unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung oder unprofessionelle Wartung
• Benutzung für Zwecke oder unter Umständen, die nicht in dieser Anleitung angegeben sind
• Verwendung von nicht zugelassenen Bauteilen
• ohne vorherige Genehmigung ausgeführte Reparaturarbeiten
• Umbauten an der Maschine/Einheit, z.B.:
- Umbauten am Steuerungssystem
- Schweißarbeiten, mechanische Veränderungen
- Anbauten an der Maschine/Einheit oder am Steuerungssystem
Außerdem übernimmt der Hersteller keine Haftung:
• falls der Kunde seinen Verpichtungen gegenüber dem Hersteller (nanzieller oder sonstiger Art)
nicht nachgekommen ist
• für Folgeschäden, die durch Mängel oder Ausfälle der Maschine/Einheit verursacht
wurden (z.B. Schäden an (zu verarbeitenden) Produkten, unbeabsichtigtes
Herunterfahren, Produktionsverzögerungen).