52  Bedienungsanleitung Biowelder
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 Total Containment
 Allgemein
3.2  Haftungsausschluss
Sachgemäße Handhabung und bestimmungsgemäße Verwendung
Sartorius Stedim Biotech übernimmt keine Haftung für Mängel und 
Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung und nicht 
bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
Unsachgemäße Handhabung liegt vor bei Nichteinhaltung der 
Bedienungsanleitung, insbesondere der Inbetriebnahmeanweisungen. Das 
Gerät ist nur in der Originalverpackung oder in entsprechender Sicherheits- 
verpackung zurückzuschicken. Wir haften nicht für Transportschäden. Der 
Biowelder
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 TC wurde für den industriellen Einsatz entwickelt und darf nicht 
für humanmedizinische Anwendungen verwendet werden. Wir haften  
nicht für Fehler, die auf den Anschluss des Geräts an ein Netzwerk zurück- 
zuführen sind. Das System darf nur für den in der Bedienungsanleitung 
angegebenen Verwendungszweck eingesetzt werden. Jegliche hiervon 
abweichende Verwendung oder das Nachrüsten des Geräts ohne 
schriftliche Genehmigung von Sartorius Stedim Biotech gelten als nicht 
bestimmungsgemäße Verwendung. Sartorius Stedim Biotech  
übernimmt keine Haftung für hieraus entstandene Schäden. Das Risiko 
trägt allein der Betreiber.
Haftung
Im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung seitens gesetzlicher 
Vertreter oder leitender Mitarbeiter und im Falle erheblicher Verstöße 
gegen vertragliche Pflichten durch dieselben bzw. andere Mitarbeiter haftet 
Sartorius Stedim Biotech im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 
Sartorius Stedim Biotech haftet weder bei geringfügigen Verstößen gegen 
vertragliche Pflichten durch andere Mitarbeiter noch im Falle leicht 
fahrlässiger Handlungen gesetzlicher Vertreter oder leitender Mitarbeiter. 
Sartorius Stedim Biotech haftet keinesfalls für nicht typischerweise mit 
dieser Art von Vertrag verbundene oder kaum vorhersehbare Verluste. Dies 
gilt insbesondere, ohne hierauf begrenzt zu sein, für Ansprüche aufgrund 
entgangener Gewinne oder Folgeschäden. Bei Ansprüchen im Rahmen des 
Produkthaftungsgesetzes gilt das Gesetz einschränkungslos. Schaden-
ersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gelten nur bei vorsätzlicher 
oder grob fahrlässiger Verursachung. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf 
Handlungen der Erfüllungsgehilfen von Sartorius Stedim Biotech. Sartorius 
Stedim Biotech haftet im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen im 
Falle schuldhafter physischer Verletzung und Gefahren für Leben und 
Gesundheit. Sollte bei Kundenansprüchen die Feststellung der 
Schuldhaftigkeit erforderlich sein, obliegt die Nachweispflicht dem Kunden, 
es sei denn, dass das Gesetz anders lautende Bestimmungen vorsieht oder 
die Beweislast dem Kunden nicht zugemutet werden kann.
3.3  Patent
Biowelder
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 Total Containment ist eine eingetragene Handelsmarke der 
Sartorius Stedim Biotech GmbH.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige 
Ankündigung Änderungen und Verbesserungen an dem Produkt und dem 
in dieser Anleitung beschriebenen Prozess vorzunehmen. Alle eingetragenen 
Handelsmarken und Patente sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.