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Vicon CMP 3001F - EG-Konformitätserklärung; Bestimmungsgemässer Gebrauch eines Fronttrommelmähers

Vicon CMP 3001F
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G0202MKD3 DE4
0.2 EG-Konformitätserklärung
entsprechend der EG-Richtlinie 89/392/EWG
Wir, Kverneland Geldrop BV
Nuenenseweg 165
NL-5667KP Geldrop
erklären in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt
Fronttrommelmäher CMP 3001F mit Aufbereiter TK 3001,
PSN: siehe Rückseite dieses Heftes
auf das sich diese Erklärung bezieht, den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Richtlinien 89/392/EWG (ergänzt durch 91/368/EWG, 93/44/EWG und 93/68/EWG) und 98/37/EG,
sowie den Anforderungen der einschlägigen Normen EN292-2, EN294, EN745 entspricht.
Geldrop, den 20.02.2002
Casper Böhme
Allg. Direktor
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0.3 Bestimmungsgemässer Gebrauch eines Fronttrommelmähers
Diese Maschine ist ausschliesslich dazu geeignet und vorgesehen, dicht am Boden wachsende, nicht oder nur leicht verholzte
Pflanzen, insbesonders Halmgut, unter Beachtung der in diesem Heft aufgeführten Bedingungen, Vorschriften, Verfahren,
Regeln, usw., zu schneiden. Dieses gilt ausschliesslich zur Nutzung und Pflege landwirtschaftlicher
Futterproduktions-Nutzflächen (sogen. üblicher Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten).
Das Mähen von Grünflächen mit unbekannten Fremdkörpern und hohem Gefährdungsgrad (z.B. Strassenränder, Banketten,
usw.) gilt als bestimmungswidriger Gebrauch: sowohl Haftung alsauch Garantieleistung des Herstellers entfallen bei Schäden,
die damit in Zusammenhang stehen können.
Achtung:
Einsatz unter abweichenden, u.U. (teilweise) bestimmungswidrigen Bedingungen, aber auch in ganz anderen
Pflanzenarten, bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Herstellers!

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