77
77
7
77
77
7
GBGB
GBGB
GB
wird, muss sie um deren Wasserabgabemengen
grösser dimensioniert werden.
Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.
Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.
Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darfDer maximale Betriebsdruck der Anlage darf
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darfDer maximale Betriebsdruck der Anlage darf
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf
nicht überschrnicht überschr
nicht überschrnicht überschr
nicht überschr
itten witten w
itten witten w
itten w
erdenerden
erdenerden
erden (siehe Technische
Daten).
Bei einem höheren Netzdruck muss vor
der Anlage ein Druckminderer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die FunktionEin minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die FunktionEin minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion
der Anlage erfder Anlage erf
der Anlage erfder Anlage erf
der Anlage erf
orderorder
orderorder
order
lichlich
lichlich
lich (siehe Tech. Daten)
..
..
.
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darfBei Druckschwankungen und Druckstössen darf
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darfBei Druckschwankungen und Druckstössen darf
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck dendie Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck dendie Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen,Nenndruck nicht übersteigen,
Nenndruck nicht übersteigen,Nenndruck nicht übersteigen,
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der po-
sitive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und
der negative Druckstoss darf 50% des sich ein-
stellenden Fliessdruckes nicht unterschreiten (sie-
he DIN 1988 Teil 2.2.4).
GewährleistungsausschlussGewährleistungsausschluss
GewährleistungsausschlussGewährleistungsausschluss
Gewährleistungsausschluss
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- Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingun-
gen und der Betreiberpflichten führen zu
Gewährleistungsausschluss.
- Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten
Verschleissteile und die aus nicht rechtzeiti-
gem Austausch resultierenden Schäden
unterliegen nicht der 2-jährigen gesetzlichen
Gewährleistung.
- Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung,
welche durch falsche Werkstoffwahl/-kom-
bination, eingeschwemmte Korrosions-
produkte oder Eisen- und Manganablage-
rungen verursacht wurden, bzw. für daraus
entstehende Folgeschäden übernimmt BWT
keine Haftung.
- Bei Verwendung von Regeneriermittel, das
nicht der DIN EN 973 Typ A entspricht er-
lischt die Gewährleistung.