PIZZAFORM
Allgemeine Normen und Anmerkungen
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1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
• Der Einkäufer soll laut Hinw eisen in dem Abschnitt
"Maschinenaufstellung" eine Stütz enfläche
vorbereiten.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
• Die Stromzuführ ungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage v ersehen
werden.
• An der Zuführ ungsleitung an der oberen Seite der
Maschine ist eine allpolige Trennungsvorrichtung
anzubringen.
• Die elektrischen Speisekabel sind aufgrund
des höchsten, von der Masc hine benötigten
Stromwerts zu dimensionieren, sodaß ein
eventueller Stromabfall bei Volllast 2%
unterschreitet.
c) Mittelleiter
• Die Anlage ist mit Mittelleiter versehen, daher ist eine
dazu bestimmte, nach den geltenden Richtlinien
identifizierte Klemme vorbereitet worden.
1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a)
Im Brandfall ist der Hauptschalter und dadurch die
Maschinenspannung auszuschalten.
b)
Zur Brandlöschung sind dafür geeignete Löscher zu
benutzen.
GEFAHRLAGE
Es ist verboten unter Spann ungsumständen mit
Wasser den Brand zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
•
Die Maschine ist für Ben utzung in
explosionsgefährlichen Räumen nicht geeignet.
1.8 - SCHALLDRUCK
Die PRESSFORM-Maschinen sind so gebaut, daß der
fortdauernde äquivalente gewogene Schallpegel A(dB)
während des Maschinenleerlaufs 70dB bleiben kann.