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VOLTWERK VS 3 - 2 Sicherheit; Pflichten des Betreibers

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Voltwerk VS 3, 4, 5 Betriebsanleitung 5
2 Sicherheit
DEUTSCH
DO_BA_2008_121LB_3GER_BVo 23.2.10
2Sicherheit
2.1 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
| die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, Vorschriften
der Berufsgenossenschaft und die Regeln der Technik
eingehalten werden;
| die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen der PV-
Anlage funktionstüchtig sind;
| am Produkt unlesbar gewordene Warnhinweise umgehend
erneuert werden;
| die zulässigen Einsatzbedingungen eingehalten werden;
| Montage und Betrieb unter den angegebenen Bedingungen
(s. Kapitel 3.7, Seite 19) durchgeführt werden;
| Transport, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung
und Demontage des Produktes nur von einer autorisierten
Fachkraft ausgeführt werden;
| die beauftragten Personen die ihnen übertragenen Arbeiten
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können;
| die Anleitung und insbesondere die Sicherheitshinweise
von den beauftragten Personen gelesen und verstanden
werden;
| die Anleitung während Transport, Montage, Installation,
Inbetriebnahme, Wartung und Demontage verfügbar ist;
| die Anleitung unmittelbar am Produkt aufbewahrt wird;
| das Produkt nicht geöffnet wird (mit dem Öffnen erlischt die
Garantie);
| das Produkt nur mit Gerätehaube betrieben wird;
| kein mangelhaftes Produkt eingesetzt wird;
| die korrekte Netzform eingestellt, bei TT-Netzen einen
zusätzlichen externen Fehlerstrom-Schutzschalter
installiert ist;

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