L06M L06M
1.8.2.4 Zu schulendes, anzuler-
nendes, einzuweisendes oder im
Rahmen einer allgemeinen Aus-
bildung befindliches Personal nur
unter ständiger Aufsicht einer
erfahrenen Person am Gerät tätig
werden lassen!
1-20
1.8.2.4 Zu schulendes, anzuler-
nendes, einzuweisendes oder im
Rahmen einer allgemeinen Aus-
bildung befindliches Personal nur
unter ständiger Aufsicht einer
erfahrenen Person am Gerät tätig
werden lassen!
1-20