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RESTGEFAHREN
ACHTUNG
IM VORLIEGENDEN ABSCHNITT WERDEN MÖGLICHE, GEFAHRSITUATIONEN
SOWIE DIE ZU BEACHTENDEN SICHERHEITSMASSNAHMEN AUFGEZEIGT.
DEFINITION GEFAHRENBEREICH
Die unten gezeigte Abbildung gibt den Bereich an, in welchem sich nur autorisiertes Fachpersonal aufhalten darf.
- Der äußere Gefahrenbereich wird durch eine klar abgegrenzte Fläche um die Maschine herum und durch die vertikale
Bodenprojektion bei schwebender Maschine bestimmt.
- Der innere Gefahrenbereich ist der Bereich, der nur durch absichtliches Entfernen der Verkleidung oder von
Verkleidungsteilen zugänglich ist.