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Beachten Sie, dass mit S-Pedelec keine
Anhänger gezogen werden dürfen, in
denen ein Kind sitzt. Auch Kindersitze
sind nicht erlaubt.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch
den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
7.Typenschildund
Genehmigungsnum-
mer
7.1 TypenschildfürPedelecsbis
25km/h
In diesem Kapitel erklären wir alle Informationen,
die auf dem Typenschild stehen. Das Typenschild
bendet sich auf dem Rahmen Ihres FLYER E-Bi-
kes. Auf dem Typenschild nden Sie dreizehn An-
gaben.
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1. CE-Kennzeichnung: Mit der CE-Kennzeich-
nung erklärt der Hersteller, dass das Pedelec
den geltenden Anforderungen entspricht.
2. Kontaktdaten Inverkehrbringer: Unter die-
ser Adresse können Sie den Inverkehrbringer
erreichen
3. Typennummer: Jeder Typ eines Pedelecs
verfügt über eine singuläre Typennummer.
ErgänzendeHinweisefürS-PedelecModelleEU
• Gesetzliche Vorschriften: Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge
-
setzlichen Vorschriften. Dies betrit die Versi-
cherung Ihres FLYER E-Bikes, das Inverkehr-
bringen sowie die Benützung von Strassen
und
Radwegen in Ihrem Land. National gelten
teils unterschiedliche Vorschriften. Diese wer-
den fortwährend aktualisiert. Beachten Sie,
dass
keine Anhänger gezogen werden dürfen,
in denen ein Kind sitzt. Auch Kindersitze sind
nicht erlaubt.
• Ebenso gelten EU-weit Helm- und Führer
-
scheinpicht, in einigen anderen Ländern in
national angepasster Form.
•
TauschvonBauteilen: Ihr FLYER S-Pedelec
ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahr
-
zeug. Damit ist es zulassungspichtig. Die
Zulassung
gilt nur für das Fahrzeug in der Ori-
ginal-Ausstattung. Deshalb dürfen keine Än-
derungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen
werden.
Es dürfen nur zu 100% identische
Originalersatzteile verwendet werden. Ansons-
ten ist eine sichere und vorschriftsgemässe
Funktion
nicht gegeben. Unfälle und Stürze
mit schwersten Verletzungen können die Fol-
ge sein. Ebenso verfallen Gewährleistung und
Garantien.
•
Achten Sie auf sicheren Sitz und einwandfreie
Funktion der vorgeschriebenen Komponenten
für ein S-Pedelec:
• Rückspiegel, Nummernschildhalter und
Bremslicht sind rechtlich vorgeschrieben. Sie
müssen korrekt befestigt sein und immer ein
-
wandfrei funktionieren. Ist dies nicht gegeben,
dürfen
Sie Ihr FLYER S-Pedelec nicht im öf-
fentlichen Strassenverkehr bewegen.
•
Lichtfunktion: Aus rechtlichen Gründen ist
die Lichtfunktion immer eingeschaltet sobald
Sie das System einschalten. Die Lichttaste hat
keine Funktion.
• Drehmomente: Bei Arbeiten an Ihrem FLYER
S-Pedelec halten Sie unbedingt die Anzugs
-
drehmomente ein. Hierzu muss ein Drehmo-
mentschlüssel eingesetzt werden. Zu stark
oder
zu lose angezogene Verschraubungen
können zu Bruch, Fehlfunktion oder Verlust
von Bauteilen führen. Eine Übersicht der
Drehmomente ist in der separaten Bedie
-
nungsanleitung «technische Daten» zu nden.
Für S-Pedelecs gelten Helm- und Füh-
rerscheinpicht, in einigen Ländern in
national
angepasster Form. Beachten
Sie die national geltenden Gesetze/Vor-
schriften bezüglich Helmtyp.