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Flyer Gotour 6 - Wartungsarbeiten und Austausch von Verschleissteilen; Allgemeine Gewährleistung

Flyer Gotour 6
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Gewährleistungssprüche sind ausserdem aus-
geschlossen, wenn das FLYER E-Bike selb-
ständig modiziert bzw. repariert oder nicht be-
stimmungsgemäss gebraucht wurde: Renn- und
Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Über-
ladung und weitere Nutzung ausserhalb des vor-
gesehenen Zwecks.
2.HerstellergarantiederFLYERAG
a. Gewährleistungen
Unabhängig von den Gewährleistungsrechten ge-
genüber dem FLYER Fachhändler übernimmt die
FLYER AG gegenüber dem Endkunden auf neue,
komplett montierte FLYER E-Bikes, welche von
einem von der FLYER AG anerkannten FLYER
Fachhändler endmontiert und justiert wurden, frei-
willig ab Kaufdatum folgende Gewährleistungen:
Rahmen: 10 Jahre auf Rahmenbruch; Motor,
Motorsteuerung, Display, Ladegerät: grund-
sätzlich 5 Jahre auf Fabrikations- und Ma-
terialfehler; betre󰀨end FLYER E-Bikes des
Segments «Mountain» 3 Jahre auf Fabrika-
tions-undMaterialfehler.
Für Occasionsvelos läuft die Gewährleistungsfrist
ab dem Datum der ersten Inverkehrsetzung.
b. Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt
die FLYER AG die Kosten für Reparaturen oder
Ersatz infolge oben genannter Produktemängel,
sofern diese von einem von der FLYER AG an-
erkannten FLYER Fachhändler nach einer klaren
Identizierung des FLYER E-Bikes (Kaufbeleg,
ausgefüllter E-Bike-Pass oder bei entsprechender
Registrierung) erbracht werden. Die Gewährleis-
tung gilt beim Verkauf an einen Dritten weiter. Die
FLYER AG behält sich das Recht vor, bei einem
Austausch eines FLYERs oder von Komponenten
im Rahmen von Garantieleistungen funktionell
gleichwertige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu
einer Verlängerung der ursprünglichen Frist. Es
gelten die gleichen Gewährleistungsbeschränkun-
gen wie die unter Zi󰀨er 1 genannten.
Beachten Sie, dass nicht alle Schmier-
und Pegemittel für Ihren FLYER geeig-
net sind. Durch die Verwendung unge-
eigneter Schmier- und Pegemittel kann
es zu Beschädigungen und einer vermin-
derten Funktionsfähigkeit Ihres FLYER
E-Bikes kommen.
Sie dürfen keine Reinigungs-, Pegemittel
oder Öle auf Bremsbeläge, Bremsschei-
ben und Bremsächen der Felge geraten
lassen,
da dadurch die Leistung der
Bremse verringert wird.
23.1WartungsarbeitenundAus-
tauschvonVerschleissteilen
Bauteile, die ausgetauscht werden müs-
sen, dürfen ausschliesslich durch identi-
sche Original-Ersatzteile ersetzt werden.
Auch Verschleissteile dürfen nur durch
identische Original-Komponenten ersetzt
werden.
Bei Verwendung von Nicht-Original-Tei-
len verfällt die Sachmängelhaftung (Ge-
währleistung) und/oder Garantieleistung
des Herstellers. Zudem besteht ein er-
höhtes Risiko von Unfällen oder Stürzen.
Nur dank regelmässiger Wartung kann
die sichere Funktion Ihres FLYER E-Bi-
kes gewährleistet werden. Wartungsar-
beiten dürfen ausschliesslich durch den
Flyer Fachhändler ausgeführt werden.
24. Allgemeine
Gewährleistung
1.GewährleistungdesFachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewährleis-
tungsansprüche gegenüber dem FLYER Fach-
händler zu (je nach Vereinbarung bzw. anwendba-
rem Recht; in der Regel zwei Jahre ab Übergabe).
Beim Akku wird nach zwei Jahren eine Restkapa-
zität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität
gewährleistet, sofern der Akku gemäss Betriebs-
anleitung bedient und aufgeladen wurde.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen
ist die übliche Abnutzung von Verschleissteilen (z.B.
Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, La
-
ckierung, Aufschriften). Es liegt im Verantwortungs-
bereich des Endkunden, das FLYER E-Bike regel-
mässig zu warten und zu pegen (inkl. Durchführung
aller Inspektionen gemäss Bedienungsanleitung).

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