Unzulässige Umbauten oder Veränderungen am Fahrrad können zu schweren Verletzungen und
Garantieverlust führen. Dies gilt insbesondere für das Manipulieren und Verändern des Elektromotors und
der Steuerung.
Nehmen Sie eine Veränderung an der Steuerung und am Elektromotor niemals vor.
Es gibt viele Komponenten und Zubehörteile, um den Komfort, die Leistung und das Aussehen Ihres
Fahrrads zu verbessern. Wenn Sie jedoch Komponenten austauschen oder Zubehör hinzufügen, tun Sie
dies auf eigenes Risiko. Der Fahrradhersteller hat diese Komponente oder dieses Zubehör möglicher-
weise nicht auf Kompatibilität, Zuverlässigkeit oder Sicherheit an Ihrem Fahrrad-Typ getestet. Vor dem
Einbau von Komponenten oder Zubehörteilen, einschließlich, aber nicht nur, einer anderen Reifengröße,
einem Beleuchtungssystem, einem Gepäckträger, einem Kindersitz, einem Anhänger usw., vergewissern
Sie sich bei Ihrem Händler, dass diese Teile mit Ihrem Fahrrad kompatibel sind. Achten Sie darauf, die
Anweisungen zu lesen, zu verstehen und zu befolgen, die den Produkten beiliegen, welche Sie für Ihr
Fahrrad kaufen.
Änderungen nur durch den Hersteller erlaubt! Bei Umbauten ohne Zustimmung des
Herstellers erlischt die Konformitätserklärung!
Verbot von Änderungen
Der Hersteller bietet eine 2-Jahres-Garantie auf Rahmenbrüche und eine 6-monatige Garantie auf das
gesamte Fahrrad und den Anbauteilen.
Von dieser Garantie ausgeschlossen sind alle Verschleißteile wie Ketten, Pedale, Zahnriemen, Reifen, Felgen,
Schläuche, Kugellager, Schaltungen, Bremsbeläge, Kettenblätter, Ritzel, Innenlager, Schalt- und Bremszüge,
Schalt- und Bremsschläuche, sowie Lackierungen und Aufkleber. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Montageanleitung oder unsachgemäßen Gebrauch (Sprünge,
Stunts, Tricks, Wheelies, Downhill) entstanden sind. Das Fahrrad darf nur für private Zwecke genutzt werden.
Schäden, die durch Vermietung, Leasing oder die Teilnahme an Wettbewerben entstehen, sind von der
Garantie vollständig ausgeschlossen.
Wenn Sie ohne Rücksprache mit dem Hersteller Reparaturen, Umbauten oder sonstige Veränderungen am
Fahrrad vornehmen. Die Garantie erlischt auch, wenn die in dieser Anleitung angegebenen Wartungsintervalle
nicht eingehalten werden oder wenn das Fahrrad nicht mindestens ein- bis zweimal im Jahr gründlich
überprüft wird.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen muss der Original-Kaufbeleg zusammen mit der
Wartungsanleitung aufbewahrt werden. Mit dem Kauf werden die Garantiebedingungen vollständig und
bedingungslos anerkannt. Die Garantiebedingungen lauten wie folgt:
· Keine Garantie für zufällige Schäden
· Keine Garantie bei unsachgemäßem Gebrauch
· Keine Garantie bei Zweckentfremdung
· Keine Gewährleistung bei Schäden durch unsachgemäßen Einbau
· Keine Gewährleistung bei Nichteinhaltung von Inspektions- und Wartungsintervallen
· Keine Gewährleistung bei Verlust von Teilen oder Zubehör
Radfahren birgt, wie jede andere Sportart auch, die Gefahren von Verletzungen und Sachschäden. Beim
Radfahren übernehmen Sie die Verantwortung für das Risiko. Deshalb sollten Sie die Regeln des sicheren
und verantwortungsvollen Fahrens und der korrekten Nutzung und Wartung kennen - und auch einhalten.
Die richtige Benutzung und Wartung Ihres Fahrrads verringert die Verletzungsgefahr.
Ihr Elektrofahrrad ist für Personen ab 16 Jahren bestimmt. Fahrer müssen unabhängig vom Alter über die
physische Koordinationsfähigkeit, Reaktionszeit und mentale Fähigkeit verfügen, um auch im Straßenverkehr
sicher fahren zu können. Dabei sollten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über die Fahrradnutzung
respektiert werden.
Falls Sie an einer Beeinträchtigung oder Behinderung leiden, wie beispielsweise eine Sehschwäche, eine
Hörminderung, eine körperliche Beeinträchtigung, eine kognitive oder sprachliche Beeinträchtigung oder ein
Anfallsleiden, sollten Sie, vor der ersten Radfahrt Ihren/Ihre Arzt/Ärztin konsultieren.
Allgemeine Warnhinweise
Deutsch / English / Français / Español / Italiano / Nederlands / Polski
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